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Hannover rüstet auf

Mit einem neuen Polizeigesetz will Niedersachsen das vorsorgliche Anzapfen von Telefonen erlauben

HANNOVER taz ■ Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann meint es überaus gut mit seinen Polizisten: Nicht nur die grünen Uniformen will der CDU-Politiker durch jenes schicke Blau ersetzen, das Designer Luigi Colani für die Beamten des Hamburger Rechtspopulisten Ronald Schill entworfen hat. Auch die Streifenwagen sollen in neuem Outfit daherkommen, silbern mit blauen Streifen. Vor allem aber will Schünemann die Ordnungshüter mit dem „effektivsten Polizeigesetz in Deutschland“ erfreuen.

Aus dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz will Schünemann keineswegs nur dem Namen nach wieder ein „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ machen. Das Gesetz soll in Niedersachsen dem polizeilichen Todesschuss, genannt „finaler Rettungsschuss“, eine rechtliche Grundlage geben. Es verlängert die Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsams, also der Vorbeugehaft für potenzielle Störer, von vier auf zehn Tage. Und vor allem will es die präventive Telefonüberwachung durch die Polizei einführen, die es bislang nur in Thüringen gibt. Durfte die Polizei bislang nur zum Zwecke der Strafverfolgung die Telefone anzapfen, so soll dies künftig bereits zur „vorbeugenden Bekämpfung“ möglich sein.

Nach Auffassung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union verstieß allerdings schon die erste Einführung des präventiven Abhörens in Thüringen gegen die Verfassung. Selbst der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Eckart Werthebach, hat nämlich in einer Anhörung zu der Gesetzesänderung in Thüringen die Auffassung vertreten, dass der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz für die Überwachung der Telekommunikation habe. JÜRGEN VOGES

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