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Mahler muss zahlen

Rechts-Anwalt vorm Landgericht wegen Billigung der Anschläge vom 11. September in den USA verurteilt

„Freispruch für Mahler“ stand auf dem T-Shirt. Doch die Hoffnung der Kameraden des prominenten Rechtsextremisten wurde in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht enttäuscht. „Sie haben sich moralisch hinter die Attentäter des 11. September gestellt“, erklärte der Richter gestern und sprach ihn wegen „Billigung einer Straftat“, die geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“, für schuldig.

Erneut musste sich Mahler wegen Aussagen zu den Terroranschlägen vom 11. September vor einem Gericht verantworten. Im Mai 2003 hatte das Hamburger Amtsgericht ihn noch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, da für sie Mahlers Aussagen: „Das war eine Aktion, die so grausam sie ist, rechtens war“ und „Gott sei Dank! Das war höchste Zeit“, eine Billigung der Anschläge beinhalten. Das Landgericht folgte dieser Einschätzung und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 7.800 Euro.

Nach dem Urteil kündigte Mahler an, Revision einzulegen und munkelte: „Irgendwann werden die wahren Hintergründe der Anschläge vom 11. 9. bekannt sein.“ A.S.

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