kaplan: Schwierige Abschiebung
Der Kalif ist weg – doch so schlimm ist das nicht. Wie immer, wenn es um Metin Kaplan geht, ist die Aufregung größer als der Anlass. Niemand ist verpflichtet, zu Hause auf eine überraschende Verhaftung zu warten. Erst am Dienstag hätte sich Kaplan wieder bei der Polizei melden müssen.
KOMMENTARvon CHRISTIAN RATH
Dennoch prasselt nun der Spott der Republik auf die Behörden in Köln und Düsseldorf nieder – und sie haben auch kein Mitleid verdient. Schließlich haben sie eifrig daran mitgewirkt, Kaplan zum Symbol zu stilisieren, an dem sich die Wirksamkeit des deutschen Ausländerrechts beweisen müsse. Jetzt war das Symbol im entscheidenden Moment nicht da. Künstlerpech. Wer symbolische Politik inszenieren will, muss besser planen.
Und es war auch nicht notwendig, Kaplan rund um die Uhr zu überwachen. Der Kalif ist zwar sicher nicht die verfolgte Unschuld. Immerhin hat er zum Mord an einem Rivalen aufgerufen, der alsbald tatsächlich getötet wurde, und in der Türkei will er einen fundamentalistischen Gottesstaat schaffen. Doch hat ihm bisher noch niemand Verbindungen zu al-Qaida oder anderen Terrornetzwerken nachweisen können. Es gibt vermutlich gefährlichere Islamisten als den Kalifen von Köln.
Wegen Kaplan sind auch keine neuen Regelungen im Ausländerrecht nötig. Denn seine Ausweisung ist rechtlich unproblematisch. Wegen des Mordaufrufs saß er vier Jahre im Gefängnis, und ab einer dreijährigen Haft-Verurteilung ist die Ausweisung zwingend. Zugleich wurde Kaplan auch seine Asylberechtigung aberkannt.
Dass Kaplan das Land verlassen muss, ist nicht nur legal, es ist auch legitim. Wer in Deutschland einen eigenen Staat ausruft und sich zum Kalifen proklamiert, zeigt, dass er in diesem Land und in dieser Gesellschaft nicht verwurzelt ist. Eine Ausweisung ist Kaplan deshalb im Prinzip zumutbar, weil die Sicherheitsinteressen dieser Gesellschaft vorgehen.
Schwieriger ist aber die Frage nach dem Abschiebehindernis zu beurteilen. Auch wenn Kaplan nicht Folter und Todesstrafe drohen, so doch ein unfairer Prozess. Die Münsteraner Richter wollen deshalb die Abschiebung zulassen. Aber kann die deutsche Justiz die Abschiebung in einen Willkürprozess verantworten? Am besten wäre es, wenn die Türkei zusagen würde, im Prozess gegen Kaplan auf die vermeintlich erfolterten Geständnisse seiner Gesinnungsgenossen zu verzichten.
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