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Gericht will Ludin oben ohne

Bundesverwaltungsgericht: Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist rechtens. Ludin erwägt Klage in Karlsruhe. Ministerin Schavan freut sich über „gutes Signal“. Grüne: Urteil bedenklich

LEIPZIG/BERLIN taz ■ Hocherfreut zeigten sich gestern diejenigen Politiker, die Lehrerinnen in der Schule nur ohne Kopftuch sehen wollen. Ein entsprechendes Gesetz des Landes Baden-Württemberg hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend für rechtmäßig erklärt. Danach könnte die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin nur eingestellt werden, wenn sie ihr Kopftuch ablegen würde. Dies aber lehnt Ludin ab, weil sie darin einen unzulässigen Eingriff in ihre persönliche Freiheit und in ihre Religionsfreiheit sieht.

Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU), die Ludin die Einstellung verweigert hatte, sagte, das Urteil sei ein gutes Signal an die Schulen. Trotz der Erwähnung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte in dem Gesetz erkenne das Gericht keine Bevorzugung christlicher Religionen. Das Urteil habe keine Konsequenzen für Lehrerinnen in Ordenstracht.

Dies findet die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, bedenklich: „Am Ende werden doch nur die Musliminnen mit Kopftuch ausgegrenzt“, sagte sie der taz. Das Gesetz sieht vor, dass Bekundungen, die den Schulfrieden stören könnten, in der Schule verboten werden dürfen. Davon geht die Landesregierung im Falle des Kopftuchs aus, nicht aber im Fall von christlichen Symbolen.

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, wertete das baden-württembergische Gesetz deshalb als „diskriminierend“. Es privilegiere christliche und jüdische Traditionen und benachteilige die islamische Religionsausübung. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte, eine einseitige Erlaubnis zum Tragen christlicher oder jüdischer Symbole wie Ordenshabit oder Kippa wäre verfassungswidrig. HEIDE OESTREICH

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