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Keine Anklagen vor der Kommunalwahl

Das Steuerhinterziehungsverfahren gegen Kölns Alt-OB Norbert Burger (SPD) ist eingestellt. Im SPD-Spendenskandal wird weiter gegen ihn und andere Politiker ermittelt. Über eine Anklage wird aber erst nach der Wahl entschieden

KÖLN taz ■ Norbert Burger kann aufatmen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Altoberbürgermeister wegen Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage eingestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt der taz. Die Ermittlungen gegen Burgers Lebensgefährtin Claudia Hövel laufen allerdings weiter. Weitere Angaben wollte Appenrodt mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht machen.

Der Sozialdemokrat war mehrfach anonym beschuldigt worden, unter Umgehung der deutschen Quellensteuer Wertpapiere in Luxemburg in Bargeld umgetauscht zu haben. In einer spektakulären Aktion durchsuchten Steuerfahnder und Staatsanwälte in diesem Zusammenhang im Mai 2002 das Privathaus des Pensionärs und mehrere Geldinstitute, bei denen Burger Konten hat.

Burger und Hövel hatten immer auf „familiäre Streitigkeiten“ als Hintergrund für die anonymen Anschuldigungen verwiesen und ihre Unschuld beteuert. Möglicherweise soll der Ex-Mann Hövels hinter den Vorwürfen stecken. Diese „privaten Vorgänge“ seien „nicht geeignet, Gegenstand einer Gerichtsverhandlung“ zu werden, erklärte nun Burgers Anwalt Christian Richter II. Deshalb habe sein Mandant der wohl nicht gerade billigen Verfahrenseinstellung zugestimmt. Dies sei kein Eingeständnis einer strafrechtlich relevanten Schuld. Aber ein Freispruch ist es ebenso wenig: Zusätzlich zu der Geldauflage in unbekannter Höhe sollen sich Burger und die Ermittler nach Informationen der Kölnischen Rundschau auch auf Steuernachzahlungen verständigt haben.

Weiter herumschlagen muss sich der Kölner Ehrenbürger indes mit den Nachwehen des Kölner SPD-Spendenskandals. Anders als die Mehrzahl der Empfänger fingierter Spendenquittungen hat Burger hier der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße nicht zugestimmt. Wie acht weitere der rund 40 Quittungsempfänger will er es hier auf einen Prozess ankommen lassen. Noch allerdings hat die Staatsanwaltschaft nicht über eine Anklageerhebung entschieden. Die würde jedoch laut Appenrodt ohnehin nicht vor der Kommunalwahl erfolgen: Der Wahlausgang soll nicht beeinflusst werden.

Das gilt auch für die Verfahren gegen andere Sozial- und Christdemokraten. So laufen zur Zeit noch Ermittlungen gegen die CDU-Kandidaten Johannes-Werner Hamm, Lothar Theodor Lemper und Horst Krämer ebenso wie gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Bietmann, Ex-Parteichef Richard Blömer und Ex-Ratsherr Heinz Ludwig Schmitz. Bei den Genossen sind etwa die Verfahren gegen Ratsmitglied Axel Kaske sowie gegen die Landtagsabgeordneten Anke Brunn und Donata Reinecke noch nicht abgeschlossen.

Aber auch die Newcomer des „Kölner Bürger Bündnis“ haben ihre Altlast: Wie die taz erfuhr, laufen ebenfalls weiterhin die Ermittlungen gegen Anita Cromme. Die Vize-Vorsitzende der Wählervereinigung, die eine fingierte Spendenquittung über 2.000 Mark angenommen haben soll, war im März aus der SPD ausgetreten, behielt jedoch ihr Ratsmandat. Bis heute gibt sich die Rechtsanwältin, die die Aufklärungs- und Sanktionsbemühungen ihrer früheren Partei als „stalinistische Methoden“ denunzierte, mehr als wortkarg, wenn es um ihre Verwicklung in den SPD-Spendenskandal geht. Bei der anstehenden Kommunalwahl kandidiert Cromme für das „Bündnis“ auf Listenplatz 2.

P. Beucker, F. Überall

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