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Mit 16 Jahren gleich zwei Stimmen auf einmal

Am 26. September stimmen die Kölnerinnen und Kölner über die Zusammensetzung des Stadtrats ab. Auch wählen sie die Bezirksvertretungen neu. Eine Übersicht zum Angebot in den Bezirken, zum Wahlrecht und zum Wahlverfahren

Köln taz ■ Der Countdown läuft: Nur noch 20 Tage. Ganz Köln fiebert dem Kommunalwahlsonntag entgegen. Ganz Köln? Das mag etwas übertrieben sein. Aber sicherlich jene 526 mehr oder weniger bekannten Kandidatinnen und Kandidaten von 15 mehr oder weniger bekannten Parteien oder Wählervereinigungen, die sich um die ausgelobten 94 Ratsmandate balgen. Hinzu kommen zwei Einzelbewerber.

Doch nur wenige Kölnerinnen und Kölner können die bunte Kandidaturenvielfalt wirklich genießen. Wer etwa im Wahlbezirk 17 (Sülz II) wohnt, hat nur die Wahl zwischen jenen 11 Parteien und Wahllisten, die in allen 45 Wahlbezirken Kölns antreten. Also: CDU, SPD, Grüne, FDP, PDS, REP, „Pro Köln“, „gemeinsam gegen sozialraub“, „Kölner Bürger Bündnis“, „Kölner Perspektive“ und „Ökologische Linke“.

Wer jedoch im Wahlbezirk 35 (Mülheim I, Buchforst, Buchheim) lebt, kann sich gleich zwischen 14 Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden. Irgendwie ungerecht, oder? Aber dafür belästigt einen in Sülz wenigstens nicht die NPD. Die Neonazis stehen nur in 9 Wahlbezirken in Porz, Nippes, Kalk und eben Mülheim auf dem Wahlzettel.

Obwohl: Blöd ist das ja schon, nicht jede in Köln kandidierende Partei auch überall in Köln wählen zu können. Wer zum Beispiel linksrheinisch wohnt, aber ein Faible für die „Liberalen Demokraten“ hat, hat ein Problem. Bis vergangenen Sonntag hätte er noch über den Rhein in den Wahlbezirk 35 ziehen können. Denn nur dort kandidiert die einstige FDP-Linksabspaltung. Nun ist‘s zu spät und er wird sich für eine andere Partei entscheiden müssen. Dumm gelaufen.

Anhänger der „Ökologisch-Demokratischen Partei“ müssen demgegenüber entweder in Lindenthal oder Kalk gemeldet sein. Dort kandidiert die einstige Grünen-Rechtsabspaltung in fünf Wahlbezirken. Geradezu luxuriös haben es Fans der „Humanistischen Partei“: Sie können quer durch Köln in Rodenkirchen, Ehrenfeld oder Nippes, in Kalk oder Mülheim wohnen, um ihr Kreuz bei der skurrilen Truppe zu machen, die es geschafft hat, in 17 Wahlbezirken auf den Stimmzettel zu kommen.

Egal wo sie in Köln wohnen, bekommen hingegen alle Wahlberechtigten ein Top-Angebot unterbreitet: Ein Gang in die Wahlkabine bringt gleich zwei Stimmen! Denn nicht nur der Stadtrat, auch die neun Bezirksvertretungen stehen zur Wahl. Hierfür bewerben sich sogar 764 Kandidatinnen und Kandidaten.

Anders als die Bundestags-, Landtags-, Europawahlen oder die ungekürzte Fassung von „Alien Terror“ ist die Kommunalwahl nicht erst ab 18 Jahren freigegeben. Auch diejenigen, die bereits alt genug sind, um „Lola rennt“ im Kino zu sehen, dürfen dabei sein. Also: Mit 16 Jahren gehört man schon zu jenen erlesenen rund 733.000 Kölnerinnen und Kölnern, die am 26. September wählen können. Vor fünf Jahren machten allerdings nur 45,8 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Dabei ist‘s doch wirklich komfortabel: Wer etwa am Wahlsonntag keine Zeit oder Lust hat, sich ins Wahllokal zu trollen, kann schon jetzt in die Meldehallen der neun Kölner Bürgerämter gehen. Hier hat die Stadt „Direktwahlschalter“ eingerichtet. Wahlberechtigte können unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und ihres Personalausweises sofort ihre Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen und noch vor Ort ihren Stimmzettel in die Urne werfen.

Wer‘s allerdings etwas spannender haben will, kann seine Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen und damit bis zum 24. September, 18 Uhr, warten. Und dann kann er mit Freunden Wetten abschließen, ob er sie auch noch so rechtzeitig erhält, um sie bis zum Sonntag um 16 Uhr wieder beim Wahlamt abzugeben.

Apropos: Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen hat, aber meint, in Köln wahlberechtigt zu sein, sollte sich schleunigst beim städtischen Wahlamt melden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er oder sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Doch wer da nicht drin steht, darf auch nicht wählen. Noch bis Freitag liegt das Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Ansicht aus. An diesem Tag endet auch die Einspruchsfrist, um doch noch auf die Liste gesetzt zu werden.

Das Wahlamt bietet übrigens auch eine „Wahlhotline“ an: Unter der Telefonnummer 0221/ 22 12 12 12 sollen „alle Fragen rund um die Wahl“ beantwortet werden, verspricht die Stadt. Noch Fragen? Pascal Beucker

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