: Kein Hinweis auf Betrug
Verfahren gegen Ludwig Könemann wird eingestellt. Dem Kölner gehörte einer der zehn größten deutschen Verlage
Köln taz ■ Gegen Zahlung einer Geldbuße von 5.000 Euro wurde das Strafverfahren gegen den Kölner Verleger Ludwig Könemann eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Insolvenzverschleppung und Nichtzahlung von Sozialbeiträgen vorgeworfen. Nach Aussage einer Kölner Justizsprecherin konnte die Amtsrichterin jedoch in dem Gutachten, das zur Insolvenz geführt hatte, keine Hinweise dafür entdecken, dass die Zahlungsunfähigkeit schon zu einem „erheblichen Zeitraum“ vor der Insolvenzbeantragung eingetreten war. Der Antrag war im Dezember 2001 gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die Zahlungsunfähigkeit schon im März desselben Jahres vorgelegen habe.
Der Könemann-Verlag gehörte schon bald nach seiner Gründung im Jahr 1993 zu den zehn größten deutschen Buchverlagen. Angefangen hatte er mit preiswerten Notenreprints etwa von Mozart, Wagner oder Chopin. Später machte sich der Verlag weltweit einen Namen durch opulent ausgestattete Fotobücher zu Kunst und Lifestyle, hier insbesondere Kochbücher. Zu seinen besten Zeiten erreichte Könemann einen Jahresumsatz von umgerechnet 110 Millionen Euro. Der damalige Geschäftsführer Claus U. Schmidt machte 2001 vor allem „logistische und strukturelle Probleme“, die durch den Wechsel des Auslieferers entstanden waren, für die finanziellen Schwierigkeiten verantwortlich. In deren Folge kam es zu einer Sperrung der Lager, zehntausende Bücher konnten, obwohl teilweise schon bestellt, nicht verkauft werden.
Kurzfristig sprang der Langenscheidt-Verlag ein, konnte Könemann aber nicht retten. Rund 30 Millionen Euro soll den Münchener Verlag sein Engagement in Köln gekostet haben. Der Schuldenstand von Könemann soll bei Stellung des Insolvenzantrags bei rund 200 Millionen Mark gelegen haben. Jürgen Schön
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