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Ungepflegter Umgang

Sozialgericht: BKK-Hamburg muss offene Rechnungen an ambulante Pflegedienste zahlen. Diktat war unzulässig

Wenn die städtische Betriebskrankenkasse (BKK) Hamburg ihren Berg an Rechnungen an die sozialen Pflegedienste nicht begleicht, droht deren Vorstand Herbert Schulz Zwangshaft. Das hat jetzt das Hamburger Sozialgericht nach zweijährigem Rechtsstreit entschieden. „Gut, dass jetzt endlich auch im Hauptsacheverfahren das Sozialgericht deutliche Worte gefunden hat“, sagt der Landesbeauftragte der privaten Anbieter sozialer Dienste, Uwe Clasen.

Seit Jahren sorgt die marode BKK für Schlagzeilen: Offene Rechnungen bei Krankenhäusern, illegale Steckbriefe gegen Ärzte von mutmaßlichen „Blaumachern“ und nicht zuletzt das Vorgehen bei den Pflegesatzverhandlungen für die ambulanten Pflegedienste. Im Oktober 2001 teilte die BKK mit, dass sie ab sofort nur noch um 30 Prozent geringere Sätze für ihre 1.600 PatientInnen zahlt.

Dadurch wurden viele ambulante Pflegedienste an den Rand des Ruins getrieben und klagten gegen das „BKK-Diktat“. In einem Vergleich einigten sich die Kontrahenten darauf, um die Versorgung der PatientInnen sicherzustellen, dass Dienste bis zum Hauptverfahren die Sätze akzeptieren, wenn die BKK diese auch zahlt. Nach vier Monaten kündigte die BKK den Vergleich.

Nun hat das Sozialgericht die Praktiken für rechtswidrig erklärt. Die Pflegedienste hätten das Recht auf „substantiierte Verhandlungen“. BKK-Sprecherin Christiane Meier kündigte dennoch auf ihre Art Rechtsmittel an: „Wir geben zu diesem Thema überhaupt keine Auskünfte mehr.“ KAI VON APPEN

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