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Voreiliger Rauswurf

UN-Verwaltung des Kosovo: Gestrige Abschiebung aus Berlin verstößt gegen internationale Vereinbarung

Der von der Ausländerbehörde in sein Heimatland abgeschobene Kosovo-Albaner Nazri Ramadani (die taz berichtete) hat gute Chancen, nach Berlin zurückzukehren. Alles deutete gestern darauf hin, dass sich die UN-Verwaltung des Kosovo, Unmik, weigert, Ramadani zurückzunehmen, weil mit der Abschiebung des Mannes gegen das „Memorandum of understanding“ verstoßen wurde.

In dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Unmik sind bestimmte Flüchtlingsgruppen von der Rückführung in das Kosovo ausgenommen: Personen, die unter schweren Kriegstraumata und chronischen Krankheiten leiden, die im Kosovo nicht behandelt werden können, sowie Angehörige besonderer ethnischer Minderheiten und Familienangehörige, die durch die Abschiebung von ihren Partnern und Kindern getrennt werden. Letzteres ist bei Ramadani der Fall. Der 55-Jährige, der seit 1989 in Berlin lebte, musste hier seine Frau und drei Kinder zurücklassen.

Nach Informationen der taz hat die Unmik das deutsche Verbindungsbüro in Prishtina (Hauptstadt des Kosovo) in den vergangenen Tagen mehrfach darauf hingewiesen, dass Ramadani unter das „Memorandum of understanding“ fällt. Trotzdem ist der Mann am Mittwoch aus dem Berliner Abschiebegewahrsam zum Flughafen Düsseldorf befördert worden, wo die Chartermaschine gestern um 13 Uhr planmäßig startete. Wegen eines medizinischen Zwischenfalls bei einem anderen Passagier musste die Maschine aber in Frankfurt zwischenlanden. Bis Redaktionsschluss war sie nicht wieder gestartet.

Der bei der Unmik in Prishtina für Rückführungsfragen Verantwortliche, Karsten Lütge, wollte zum Fall Ramadani nicht Stellung nehmen. Er bestätigte aber, dass es Mittwoch und Donnerstag Gespräche mit den Berliner Behörden gegeben habe. Der Anwalt des Kosovo-Albaners, Ronald Reimann forderte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern auf, sofort ein Flugzeug in das Kosovo zu entsenden um Ramadani nach Berlin zurückzuholen. PLU

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