piwik no script img

Neuer Streit um Zuwanderung

BERLIN dpa/taz ■ Die Unions-Mehrheit im Bundesrat hat von Rot-Grün geplante Änderungen des Zuwanderungsgesetzes abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) sagte, Rot-Grün wolle den Konsens vom Sommer „durch die Hintertür aushebeln“. Die Integrationsbeauftragte Marieluise Beck bedauerte die Ablehnung. Rot-Grün habe „Regelungslücken“ schließen wollen, „z. B. für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die seit mehr als drei Jahren anerkannt sind“. Diese sollten mit Asylberechtigten gleichgestellt werden und eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Ein weiterer Streitpunkt ist die Anpassung des Aufenthaltsrechts an das Hartz-IV-Gesetz. Die Union will, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II leichter ausgewiesen werden können. Der grüne Migrationsexperte Josef Winkler erinnerte daran, dass Hartz IV der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt diene. „Diese Eingliederungshilfen als Ausweisungsgrund einzustufen, ist widersprüchlich“, so Winkler zur taz. Trotz des neuen Streits kann der Großteil des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar in Kraft treten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen