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Bundes-CDU muss Strafgeld zahlen

Klage der Union abgewiesen. Sanktion in der Finanzaffäre Rheinland-Pfalz ist rechtens

BERLIN dpa ■ Die Bundes-CDU muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ein Strafgeld von 101.236 Euro wegen der Finanzaffäre ihres Landesverbandes Rheinland-Pfalz zahlen. Die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse verhängte Sanktion sei rechtens, entschied das Gericht gestern (AZ VG 2 A 146.03) in erster Instanz. Damit wurde eine Klage der Union abgewiesen.

Die CDU Rheinland-Pfalz hatte zur Fußballweltmeisterschaft 1998 einen achtseitigen Prospekt in einer Auflage von 1,2 Millionen für ihren Partei- und Fraktionschef Christoph Böhr drucken lassen und dafür Gelder aus der Fraktionskasse verwendet.

Das Gericht bestätigte die Auffassung von Thierse, dass Gelder aus der Fraktionskasse zweckentfremdet wurden. Die Mitfinanzierung des Prospekts durch die Landtagsfraktion sei eine unzulässige Spende zugunsten der Landes-CDU gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann. Zudem sei die Broschüre „reine Sympathiewerbung“ für Böhr gewesen. Fraktionen dürften staatliche Zuschüsse nicht für die hinter ihnen stehende Partei verwenden. Der WM-Prospekt habe keinen Bezug zur Fraktionsarbeit gehabt. Dafür sei im November 2003 zu Recht ein Strafgeld in Höhe der dreifachen Summe verhängt worden. Anwalt Thomas Hermes sagte, die CDU werde voraussichtlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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