: Mobilität wird eingeschränkt
SPD und CDU wollen das Kölner Mobilitätsticket zwar verlängern, aber den Kreis der Berechtigten einschränken. Künftige Bezieher von Arbeitslosengeld II gehen leer aus
KÖLN taz ■ Wenn ab Januar das neue Arbeitslosengeld II kommt, werden noch mehr Kölner als bislang am Rande des Existenzminimums leben. Vergünstigungen, wie sie Sozialhilfeempfänger bislang bekommen haben, wird es für viele jedoch nicht mehr geben. Denn in ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU zwar auf eine Fortführung des zum Jahresende auslaufenden Mobilitätstickets geeinigt. Den Kreis der Begünstigten wollen sie aber deutlich einschränken.
Bisher steht das Ticket allen etwa 41.000 Kölner Sozialhilfeempfängern zu. Sie können damit günstiger mit der KVB fahren, sind von den GEZ-Gebühren befreit und erhalten ermäßigten Eintritt in Theater, Schwimmbäder oder Zoo. Mit der Einführung von Hartz IV wird die Zahl der „Sozialhilfeempfänger“ auf rund 11.000 schrumpfen. Die 30.000, die als erwerbsfähig gelten, erhalten dann wie die jetzigen Arbeitslosenhilfeempfänger das neue Arbeitslosengeld II. Diese Gruppe von 53.000 Betroffenen soll nach den Plänen von Schwarz-Rot keinen Anspruch mehr auf das Mobilitätsticket haben. Damit könnte die Stadt vor allem die Subventionen für die Rabatte bei der KVB sparen: rund 1,8 Millionen, schätzt Ossi Helling, der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Rat.
Dass mit dieser Sparmaßnahme „ausgerechnet diejenigen, die in Arbeit gebracht werden sollen und deshalb auf Mobilität besonders angewiesen sind, ausgeschlossen werden, ist ein Unding“, findet Helling. Und Karl-Heinz Iffland, Vorstandsvorsitzender des Kölner Arbeitslosenzentrums KALZ, kritisiert, dass Menschen mit den gleichen finanziellen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt würden.
Auch Jörg Detjen von der Ratsgruppe der Kölner PDS sieht damit den Gleichheitsgrundsatz verletzt. „Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld werden ungleich behandelt.“ In der morgigen Ratssitzung wird über einen Antrag der PDS entschieden, das Mobilitätsticket auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zu geben. Die Grünen gehen sogar noch weiter: Sie fordern, dass alle Hilfeempfänger ab 2005 noch günstiger als bisher mit der KVB fahren können.
Mit dem Grundsatz auf Gleichbehandlung argumentiert auch die Verwaltung bei ihrem Vorschlag, die ermäßigte Hundesteuer für Sozialhilfeempfänger zu streichen. Kämmerer Peter-Michael Soénius erklärt, dass der vergünstigte Steuersatz auch den durch Hartz IV hinzukommenden 23.000 neuen „Bedarfsgemeinschaften“ gewährt werden müsse, was sich die Stadt finanziell nicht leisten könne.
Nach der Abstimmung im Rat könnte sich jetzt die widersprüchliche Situation ergeben, dass in der Frage der Hundesteuer der Gleichheitsgrundsatz beachtet wird und beim Mobilitätsticket nicht – jeweils auf Kosten der Betroffenen. Eine Lage, die auch Detjen rechtlich als fragwürdig einstuft: „Ich hoffe, es findet sich dann jemand, der dagegen klagt.“ Patrick Hagen
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