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Feinstaub-Ecken vor dem Kadi

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland will Städte verklagen, die die seit vorgestern geltenden EU-Richtlinien für Feinstäube überschreiten. Besonders betroffen: Das Ruhrgebiet

VON ELMAR KOK

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bereitet Musterklagen gegen Kommunen vor, in denen die Grenzwerte für Feinstäube nicht eingehalten werden. Grundlage für die Klagen sind die seit dem ersten Januar geltenden neuen EU-Grenzwerte für Feinstäube, die nach Angaben des BUND in vielen Gemeinden deutlich überschritten werden. Für die Klagen von Bürgern gebe es juristische Unterstützung, sagte Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer der Umweltorganisation, gestern in Berlin.

Auch in den Gemeinden des Ruhrgebiets dürfte die verschärfte EU-Richtlinie für Aktivitäten sorgen. Denn die strengeren Richtlinien erlauben für 2005 nur noch an 35 Tagen die Überschreitung des festgelegten Grenzwertes. Sobald mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Atemluft enthalten sind, gilt der Wert als überschritten. Am 1. Januar wurde dieser Wert an sieben Verkehrsmessstationen im Ruhrgebiet überschritten. Besonders von den Feinstäuben betroffen sind die Städte Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal und Hagen. Für die Städte ist das insofern problematisch, da die EU-Richtlinie jedem Bürger ein Anrecht auf saubere Luft einräumt. Legen die Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, keine kurzfristig wirksamen Aktionspläne vor, können Bürger vor den Verwaltungsgerichten klagen – auch wenn die Grenzwerte nur in Teilbereichen der Stadt überschritten werden. Der BUND sieht Kommunen und Bundesregierung wegen der Feinstäube gleichermaßen in der Verantwortung. Die Bundesregierung müsse für die Einhaltung europäischer Luftreinhaltenormen sorgen, sagte Timm. Werner Reh, Verkehrsexperte des BUND NRW forderte, „ohne Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw und Lkw ohne Partikelfilter wird es in vermutlich in 20 Städten in NRW nicht abgehen“.

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