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Horst Mahler muss ins Gefängnis

Da sich der ehemalige NPD-Anwalt im Prozess als schwer rückfallgefährdet präsentiert, schickt ihn der Richter wegen Volksverhetzung neun Monate in Haft

BERLIN taz ■ Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Im September 2002 hatten drei Journalisten aus einem Schriftstück Mahlers zitiert, in dem er den Hass auf Juden als „untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ bezeichnete. Mehrere Leser hatten daraufhin Anzeige erstattet. Das Gericht sah gestern als erwiesen an, dass Mahler diese Aussage auch selbst zugänglich machte. Mahler stritt das ab.

Ins Gefängnis muss er, weil ihn Bewährung laut Urteil nicht von weiteren Straftaten abhalten könne. Mahler hatte im Prozess seine Ansichten öffentlich verkündet: An den 35 Prozesstagen des elfmonatigen Verfahrens las er eine „Einlassung“ vor, die der Richter die „pseudophilosophische Rechtfertigung eines dumpfen Antisemitismus“ nannte.

Statt öffentlicher Aufmerksamkeit brachten ihm seine Reden weitere Ermittlungen und mindestens ein neues Strafverfahren ein, weil er den Holocaust geleugnet haben soll. Noch im Schlusswort bedrohte Mahler die Schöffen: Nach dem Zusammenbruch der Bundesrepublik spätestens 2006 müssten sie sich für seine Verurteilung verantworten. „Sie haben noch eine Zukunft, wenn Sie sich richtig entscheiden.“ Der Vorsitzende Richter kündigte daraufhin an, er werde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Nötigung der Schöffen anregen. Einige Anhänger Mahlers beschimpften das Gericht nach dem Urteil lautstark. Die Polizei griff sofort ein.

Mahler kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzureichen. Zwischen 1970 und 1980 saß er als RAF-Mitglied wegen Raubes im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte er sich der rechten Szene zu. 2000 trat er der NPD bei, die er inzwischen wieder verließ. MAREKE ADEN

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