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Zittern vor Gebühren

Heute urteilt Karlsruhe über Studiengebühren

Studierende in NRW können dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelassen entgegen sehen: Die obersten RichterInnen entscheiden, ob der Bund mit dem Verbot von Studiengebühren im Erststudium im Hochschulrahmengesetz seine Kompetenzen überschritten hat. Die sechs Unions-geführten Ländern hatten geklagt. In NRW kündigte die rot-grüne Landesregierung an, das Erststudium unabhängig vom Urteil gebührenfrei zu halten.

Allerdings hat Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) ihre eigene Definition des Erststudiums: Wer in NRW länger als die 1,5 fache Regelstudienzeit eingeschrieben ist, muss 650 Euro pro Semester zahlen. Germanistik-Vorlesungen können zum Beispiel 12 Semester kostenlos besucht werden. Wer Kinder erzieht, kurz vor dem Examen steckt oder behindert ist, darf länger die Seminarbank drücken. Trotzdem erwischte es ein Viertel der zukünftigen AkademikerInnen: 133.000 von ihnen mussten 2004 blechen.

Studierendenvertreter haben mit Klagen und Protesten versucht, die kostenlose Bildung zu erhalten, bisher vergeblich. Im Dezember urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Studiengebühren für Langzeitstudenten grundsätzlich verfassungsgemäß sind. Einziges Trostpflaster: Den Studierenden wurden zwei gebührenlose Semester bei einem frühen Fachwechsel zugestanden.

Auch Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD) ist von den erhofften Einnahmen enttäuscht: Er macht unter anderem die Studiengebühren für ein Loch von 400 Millionen Euro verantwortlich. Ein Minus haben die vielen Uni-Flüchtlinge verursacht: Die Zahl der Studierenden an den NRW-Hochschulen hat um etwa 15 Prozent abgenommen.

Bei einem Regierungswechsel müssten die Studierenden allerdings noch genauer nach Karlsruhe schauen: Die NRW-CDU schwärmt schon jetzt von „positiven Effekten“ der Studiengebühren. ANNIKA JOERES

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