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Ausweisung rechtmäßig

Imam der Mevlana-Moschee darf ausgewiesen werden. Vorwurf: Rechtfertigung von Selbstmordattentaten

BERLIN dpa ■ Die Ausweisung eines türkischen Geistlichen der Neuköllner Mevlana-Moschee wegen Hetzreden ist nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Der Imam habe den Grundkonsens des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen erheblich gestört, urteilte die 25. Kammer des Gerichts in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Damit wurde ein Eilantrag des seit fast 34 Jahren in Deutschland lebenden Geistlichen gegen seine Ausweisung abgelehnt.

Der 59-Jährige wird nach Angaben der Islamischen Föderation Berlin gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Dem 59-Jährigen wurde vorgehalten, auf einer Kundgebung der türkischen Organisation Milli Görüs im Juni in Kreuzberg islamische „Märtyrer“ in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben.

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