: Sie schwören auf Schwarz Rot Geld
AUS BERLIN CHRISTIAN FÜLLER UND STEPHAN KOSCH
Der Reichstag hat eine gläserne Kuppel. Allerdings wird enttäuscht, wer hineingeht in das Wahrzeichen der Berliner Republik, um den Abgeordneten bei ihrer Arbeit zuzusehen. Der Blick von oben in den Plenarsaal bietet statt klarer Sicht auf das Geschehen unter dem Bundesadler ein Gewirr von Spiegelungen und Lichtbrechungen. Die Abgeordneten sitzen tief unten im Plenum, unerreichbar für den Bürger.
In den Räumen unter der Kuppel wird gleich nach Ostern weiter an einem neuen Gesetz gefeilt, das endlich mehr Transparenz bringen soll. Denn bei den umstrittenen Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages (MdB) herrscht nur scheinbar Klarheit. Jeder Abgeordnete muss dem Bundestagspräsidenten seine Nebenjobs anzeigen. Wenn damit mehr als 3.000 Euro im Monat verdient werden, ist ein Eintrag ins Bundestagshandbuch fällig – einsehbar für jeden Bürger unter www.bundestag.de. So wollen es die Verhaltensregeln für die Abgeordneten – eigentlich.
Doch die Veröffentlichungen der Abgeordneten sind alles andere als vollständig. Wie viel die Vertreter des Volkes mit ihren Jobs verdienen, ist für das Volk nicht erkennbar; wen ein Abgeordneter als Berater oder Anwalt vertritt, das muss nicht angemeldet werden; in welche Interessenkonflikte jeder von ihnen verstrickt sein könnte, lässt sich bestenfalls erahnen.
Die jüngsten Affären um Nebentätigkeiten, die kein Vierteljahr zurückliegen, haben gezeigt: Das Abgeordnetengesetz ist bei Seiteneinkünften und -einflüsterungen zu lax. Von A wie Arentz, Hermann-Josef, bis V wie Vollmer, Ludger, reichten die Sünder, die 18.000 bis 60.000 Euro jährlich nebenher verdienten. Keine der etablierten Parteien blieb verschont, selbst die der grünen Saubermänner und -frauen nicht (siehe Seite 5). Der Skandal bei den Nebenjobs: Was öffentlich für großen, auch gespielten Aufruhr gut war, ließ sich mit den Regeln des bisherigen Abgeordnetengesetzes oft durchaus vereinbaren.
Das Vertrauen der BürgerInnen in ihre Vertreter ist seitdem noch weiter gesunken. Fast 80 Prozent der Deutschen meinen, dass die Affären der Glaubwürdigkeit ihrer Abgeordneten geschadet haben. Nur die Parlamentarier selbst sind schon wieder obenauf. Nebeneinkünfte? Für Peter Ramsauer (CSU) offenbar kein Problem. Ramsauer ist nicht irgendwer, sondern als parlamentarischer Geschäftsführer einer der Mächtigen des Bundestags. „Wir wollen kein Parlament aus Retortenabgeordneten“, geht er in die Offensive, „der politisch geklonte Eunuch ist nicht unser Ziel.“
Anfang des Jahres hörte sich das noch anders an. Da waren die Abgeordneten voll Reue. Und bereit, ihre Verhaltensregeln zu verschärfen. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Von Transparenz, vom gläsernen Abgeordneten, gar von Strafen war die Rede, als die parlamentarischen Geschäftsführer neue Regelungen für Nebentätigkeiten besprachen. Die ausgehandelten Eckpunkte aber sind inzwischen im Ältestenrat des Bundestags gelandet.
Keiner weiß, wie sie dort wieder herauskommen. Die Devise der Union heißt dort: „Gemach, gemach“ (Ramsauer). Auch die FDP winkt schon ab. „Wir haben kein Defizit“, sagt ihr parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen. Und selbst die SPD, die beim Wähler dringend punkten muss, schwächelt. Man dürfe das mit der Neujustierung der Nebentätigkeiten nicht übertreiben, stöhnt Fraktionsmanager Wilhelm Schmidt. „Sonst muss am Ende der Abgeordnete Schröder noch seine Einkünfte als Bundeskanzler anzeigen.“
Nebenjobs und -aufträge der Abgeordneten treiben unterdessen immer neue Blüten. „Viele Kollegen verdienen halt nur 2.900 Euro“, sagt ein Abgeordneter, „gerade so viel, dass sie ihren Nebenjob nicht angeben müssen.“ Die Affärenserie der letzten Monate hat die Nervosität im Parlament gesteigert. Mehr nicht. Und schon bald wird das Geschäft wieder so gut laufen wie zuvor. „Das Interesse, gerade Abgeordneten mit Sprecherfunktionen Beraterverträge anzubieten, ist recht groß“, berichtet FDP-Parlamentarierin Gudrun Kopp aus persönlicher Erfahrung. Kopp ist Sprecherin ihrer Fraktion für Energiepolitik. Die Tagessätze für eine Beratertätigkeit gehen bis in den vierstelligen Bereich. Die Gegenleistung der Parlamentarier: Weitergabe von Informationen, etwa über den Stand einer geplanten Gesetzgebung, die Chancen ihrer Umsetzung sowie Befürworter und Verhinderer.
Dabei sind die Nebentätigkeiten nur ein Teil des Problems. Das eigentliche Konfliktpotenzial liegt eher unter der Oberfläche. Professionelle Doppelverdiener, Seitenwechsler, Schläfer, im Aufbau befindliche Jungtalente – die Spielarten von Nebentätigkeiten sind vielfältiger, als es sich der Bürger vorzustellen wagt (siehe unten). Das Parlament ist beispielsweise durchsetzt von hauptamtlichen Doppeljobbern. Reinhard Göhner, CDU-Abgeordneter seit 22 Jahren und zugleich Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), ist nur einer der Augenfälligsten. Zu den Dienern zweier Herren gehört auch Matthias Wissmann (CDU), Exverkehrsminister und amtierender Vorsitzender des Europaausschusses. Einer der Big Player im Bundestag, die lieber im Hintergrund agieren. Wissmann ist Abgeordneter und gleichzeitig Partner der Kanzlei Wilmer, Cutler, Pickering, Hale and Dorr, einer weltweit tätigen Sozietät. Wissmanns Arbeitsplatzbeschreibung in der Kanzlei und die seines ehemaligen Ministerjobs sind praktisch deckungsgleich. Als Minister hat Wissmann die Privatisierung der Lufthansa vorangetrieben. Nun preist ihn seine Kanzlei als Experten für Privatisierungen. Zu den Kunden zählt: die Lufthansa.
Wissmann war als Verkehrsminister auch im Streit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Flughafen Zürich aktiv. Seine Kanzlei später auch. Sie vertrat den Schweizer Airport dabei gegen jenes Land, auf das ihr Partner Wissmann seinen Amtseid geleistet hatte. Der Interessenkonflikt ist mit Händen zu greifen. Matthias Wissmann ist der Prototyp eines Politikers aus der ersten Reihe, dessen politische und wirtschaftliche Tätigkeitsfelder nicht mehr unterscheidbar sind.
Und Wissmänner gibt es viele. Horst Seehofer (CSU), das Schwergewicht unter den Sozialpolitikern, wird als Vorsitzender und Cheflobbiyst des geplanten großen Sozialverbandes für Deutschland gehandelt; sein Abgeordnetenmandat behält er einstweilen. Und Friedrich Merz, ausgewiesener Finanzexperte der Union, ist nach seinem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender Partner einer Anwaltskanzlei geworden, die Finanzberatung als eines ihrer Geschäftsfelder bezeichnet. Merz’ Spezialgebiet bei Mayer, Brown, Rowe & Maw: Banking and Finance. „Die Kunden der Kanzlei“, meint eine Bundestagskollegin kopfschüttelnd dazu, „freuen sich schon auf einen Finanzminister Merz.“
Was sich Kanzleien und Berater ihre Auftragnehmer im Hohen Haus kosten lassen, darf indes ihr Geheimnis bleiben. So will es die geltende Nebentätigkeitsordnung. Die Bürger erfahren immer erst hinterher, wer was bekommen hat. Vorher müssen sie sich starke Sprüche anhören. Etwa von Sigmar Gabriel (SPD). Zum Jahreswechsel, auf dem Höhepunkt der Nebenjobaffäre, tourte der mit klugen Ratschlägen durch die Talkshows. Was Gabriel stets zu erwähnen vergaß: dass er selbst einen Nebenjob hatte. Erst Anfang Februar kam heraus, dass er mit seiner Consulting-Firma Cones Volkswagen beriet, für 100.000 Euro. Als Gabriel sich auf seinen Fraktionsjob beschränkte, kündigte VW prompt den Vertrag.
Scheinheilige sind keine Ausnahmen, sie charakterisieren das System der Nebentätigkeiten. Die Grenzen zwischen Nebenjobs, Bestechung und Korruption sind schwer zu ziehen. Für Korruptionsexperten wie den Frankfurter Staatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner lassen sich Nebentätigkeiten auch zur Geschäftsanbahnung nutzen. Aus ihnen entsteht ein so feines wie festes Netz von Abhängigkeiten. Nebenjobs schaffen Verständnis, Vertrauen, Beziehungen – und können so zum Einfallstor für Korruption werden. Die international gebräuchliche Definition von Korruption ist bei Nebenjobs jedenfalls nicht abwegig: „missbräuchliche Nutzung eines öffentlichen Amtes zum eigenen privaten Vorteil oder zugunsten Dritter“.
Der Sündenfall der Republik schlechthin zeigt, dass fast alles möglich ist. Und der ist gerade mal fünf Jahre her. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), in seiner Amtszeit Herr über ein ausgeklügeltes System schwarzer Kassen, machte als Bundestagsabgeordneter sofort da weiter, wo er als Kanzler aufgehört hatte: Er umging das Gesetz, indem er dem Bundestagspräsidenten einen Beratervertrag über damals 600.000 Mark für den Medienunternehmer Leo Kirch verschwieg.
Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok lehnt Kohls Vorgehen ab, nennt aber dessen Verschleierungstaktik „genial“. Tatsächlich offenbarte Kohl erneut die Schwächen aller bisherigen Nebentätigkeitsregeln: Inkonsequenz und Intransparenz. Seit Jahren ist das Problem bekannt. Aber niemand ändert es. Stattdessen beschwört man den Mann im Amt des Wächters über die Abgeordneten, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, die Augen offen zu halten.
Dabei hat Thierse praktisch keine Sanktionsmöglichkeiten gegen tricksende Abgeordnete. Also setzt er auf etwas, was dem Bürger zunehmend fremd wird: Vertrauen. „Der Präsident“, sagt er, „tritt seinen Kollegen nicht in der Haltung eines Generalverdachts gegenüber.“ Doch längst haben sich die Nebentätigkeiten zu einem dichten Netz entwickelt. Für Abgeordnete öffnen sie die Tür zu einer Branche im Umbruch – dem Lobby- und Beratungsbusiness. Lobbyisten der alten Schule und neue Kommunikationsprofis rangeln dort um den lukrativen Markt mit der Macht.
Die alten Lobbyisten, das sind die ehrwürdigen Verbände und ihre Repräsentanten. Beinahe 2.000 von ihnen sind beim Bundestag akkreditiert. Ganz offiziell, mit Ausweis fürs Hohe Haus. Ihr Job ist es, den Abgeordneten Informationen und politische Unterstützung zu geben. Dafür berücksichtigen die Gesetzgeber deren Interessen bei der Entscheidungsfindung. Ein legales Geschäft, das teils in gesetzlich anerkannten Foren wie dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit stattfindet.
Längst haben allerdings auch neue Lobbyisten das Geschäft entdeckt. Es sind die smarten Jungs von Unternehmens- und neuerdings Politikberatungen wie Pleon, Hill & Knowlton oder Booz Allen Hamilton. Ihr Metier nennen sie Public Affairs, ihr Credo heißt Professionalität. Über alte Lobbyisten spotten sie. „Das Letzte, was Entscheidungsträger brauchen“, meint einer der Großen aus der Branche, „sind Einladungen zu langwierigen Abendessen.“ Die Berater sind, wie ein anderer sagt, „nicht mehr reaktiv tätig, sondern handeln proaktiv“, d. h., sie wollen möglichst frühzeitig Positionen und Entwicklungen im Regierungsapparat identifizieren.
Die neuen Lobbyisten sind selbstverständlich käuflich. Sie können für Krisenkommunikation gebucht werden oder kümmern sich in PR-Kampagnen um das Image ihrer Auftraggeber. Aber auch schnödes Lobbying erledigen sie: für Eierproduzenten, die Gesetze gegen Legebatterien befürchten, für Energiekonzerne im Kampf um frühere Staatsmonopolisten. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall etwa nahm die Agentur WMP Eurocom unter Vertrag, um Stimmung für die Übernahme des Berliner Versorgers Bewag zu machen. Auf diese Weise wurde etwa der im August verstorbene Exwirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP), selbst im WMP-Vorstand, zum Vattenfall-Fürsprecher.
Die neuen Netzwerker und Imagefriseure legen Wert auf Transparenz. „Nenne deine Auftraggeber“, „Lüge nie“ und „Sei besser als dein Kunde“, so lauten ihre Maximen. Dafür lassen sie sich gut bezahlen. Auf eine Milliarde Euro wird der Umsatz der Branche geschätzt. Wer Tagessätze von 600 Euro abrechnet, gilt als nicht satisfaktionsfähig.
Trotz aller Modernität und schicker Phrasen – auch bei den Smarties geht es letztlich um das Kerngeschäft des Lobbyismus: die Vermittlung von Interessen in die Entscheidungszentren der Politik hinein. Das heißt dann, im Beamtensprech der Verbandsvertreter, „rationales Zusammenwirken von Gesetzgeber und Wirtschaft“. Politikberatung, das betonen alle Seiten, ist alles andere als illegitim. Greenpeace und amnesty international betreiben sie genauso wie RWE oder VW. Im Grundsatz ist ja jede Partei eine Lobbyorganisation für das allgemeine Interesse ihrer Wähler, jeder Abgeordnete der Lobbyist seines Wahlkreises.
Doch wie auf dem Dach des Reichstages endet Transparenz, sobald der Blick tiefer in die personellen Verflechtungen von Politik und Lobbyismus geht. Parteienrechtler Morlok sieht die Chancengleichheit, das Lebenselixier der Demokratie, schon beim Zugang zum Gesetzgeber gefährdet. „Wenn ich mir politisches Gehör erkaufen kann“, sagt er, „dann habe ich schon unglaublich viel gewonnen.“ Unter der gläsernen Kuppel gibt es eben Verbindungen, die den Argumenten unterschiedlich große Schlagkraft und Reichweite verleihen.
Das unübersichtliche Business der Politikmakler schreit also geradezu nach Regulierung, nach Ehrenkodexen und Prinzipien, die das gleiche Recht jedes Bürgers schützen. Doch die nach Meyer, Arentz und Co angekündigte Transparenzoffensive ist stecken geblieben. Jüngste Gutachten wissenschaftlicher Parlamentsdienste über Offenlegungspflichten wurden kurioserweise zunächst als Geheimsachen eingestuft. Die Nebentätigkeitsregelungen Nordrhein-Westfalens, gerade verabschiedet, stellt die Politik gern als vorbildlich hin. Dabei sind sie ausgerechnet bei der Antwort auf die Gretchenfrage „Für wen arbeitest du?“ widersprüchlich. Mal verlangen sie die bedingungslose Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Einkünften, dann stellen sie die Entscheidung wieder ins persönliche Ermessen der Abgeordneten.
Auch das neue Abgeordnetengesetz des Bundes, das eigentlich noch vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vorliegen sollte, wird wohl zahnlos bleiben. Ringt sich die rot-grüne Mehrheit nicht dazu durch, gegen die gute Sitte eines überparteilichen Konsenses zu verstoßen, wird das Gesetz kommende Wochen im Ältestenrat des Bundestags verwässert oder verhindert.
Dabei wäre es gar nicht so schwer, wie die Politik behauptet, Nebentätigkeiten glasklar zu regeln. Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International oder Campact sind sich mit der einschlägigen Politikwissenschaft einig. Wirksame Maßnahmen seien seit langem bekannt, schreibt etwa die Hamburger Parteienforscherin Christine Landfried. Sie bestehen darin, ausnahmslos alle Tätigkeiten, auch hauptamtliche, für den Bürger sichtbar zu machen; die daraus entstehenden Einkünfte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ebenfalls überprüfbar und einsichtig zu gestalten; und zusätzlich auch Spenden an die Abgeordneten zu veröffentlichen. Das Verfassungsgericht stützt solche Forderungen. Weil sonst die Gefahr bestehe, „sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen.“
Der Korruptionsfachmann Schaupensteiner rät, obendrein den Jobwechsel von Ministern ins Lobby- und Beratungsmilieu mit einer mehrjährigen Quarantäne zu belegen. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass diesmal ein großer Wurf gelingt, geht gegen null. Die Parlamentselite hat noch immer gewusst, die Verschärfung der Verhaltensregeln zu verzögern, zu zerreden und abzuschwächen. Als die deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen vergangene Woche über den „gläsernen Abgeordneten“ diskutieren ließ, setzte sie ein Fragezeichen hinter den ungeliebten Terminus. Das Gremium aus Abgeordneten und Staatsrechtlern will den transparenten Abgeordneten nicht. Kein Wunder. Ihr Vorsitzender ist Joachim Hörster, ein Mann aus dem innersten Zirkel der Macht. Er leitet den Vermittlungsausschuss, er war im Ältestenrat, er hat als früherer Fraktionsmanager der CDU schon an vielen Abgeordnetengesetzen mitgeschrieben. Und Hörster war es, der 1996 ein Schwarzgeldkonto der CDU-Bundestagsfraktion verschwinden ließ, um es an den Behörden vorbei in die versteckten Konten der CDU zu schleusen. 1,146 Millionen Mark Bargeld wurden damals durch die Gegend getragen. Eine Quittung verlangte Hörster nicht.
Mitarbeit: Florian Hollenbach
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