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Entscheidung über Urteil vertagtTrump bleibt verurteilter Verbrecher

Im New Yorker Schweigegeld-Prozess wurde Trump im Mai in allen Punkten schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus, nun wurde der Prozess vertagt.

Der künftige US-Präsident Donald Trump: Gerichtsverfahren noch mal vertagt Foto: Evan Vucci/ap

Washington/New York taz | Der zukünftige US-Präsident Donald Trump bleibt vorerst weiterhin ein verurteilter Verbrecher. Eine Entscheidung darüber, ob seine Verurteilung für Dokumentenfälschung im Schweigegeldverfahren nach seinem Wahlsieg und unter Anbetracht von Amtsimmunität aufgehoben werden sollte, wurde vertagt. Richter Juan Merchan erklärte am Dienstag, dass er seine Entscheidung in der Frage mindestens auf nächste Woche verschieben werde, damit die Staatsanwaltschaft Zeit habe, eine Lösung vorzuschlagen.

Trumps Pressesprecher Steven Cheung zeigte sich zufrieden mit der Fristverlängerung. Er erklärte in einer Stellungnahme, dass Trumps Wahlsieg ein Zeichen dafür war, dass die amerikanische Bevölkerung „ein sofortiges Ende der Instrumentalisierung unseres Justizsystems als Waffe wolle, einschließlich dieses Falls, der niemals hätte vor Gericht gebracht werden dürfen“.

Im Mai wurde Trump von einer Jury wegen Dokumentenfälschung in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Dokumentenfälschung soll laut Anklage Teil eines Plans gewesen sein, um eine Schweigegeldzahlung von 130.000 US-Dollar an die Pornodarstellerin Stormy Daniels im Jahr 2016 zu vertuschen. Der damalige Präsidentschaftskandidat wollte mit der Zahlung sicherstellen, dass sich Daniels während des Wahlkampfs nicht über eine angebliche Affäre zwischen ihr und Trump äußert, so die Staatsanwaltschaft.

Trump selbst beteuert seine Unschuld und erklärte, dass das Verfahren politisch motiviert gewesen sei. Nur etwa einen Monat nach dem Schuldspruch urteilte der Oberste Gerichtshof der USA, dass Präsidenten eine umfassende Immunität genießen, wenn es um die Ausübung des Amtes gehe. Das heißt, sie können für ihr Verhalten, solange es Teil der Regierungsfunktion ist, nur schwer rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens

Trumps Anwälte beziehen sich auf diese Auslegung des Supreme Courts und verlangen daher, dass die Verurteilung aufgehoben und das gesamte Verfahren eingestellt wird. Trumps Wahlsieg genau vor einer Woche und verfassungsrechtliche Komplikationen mit Bezug auf die Amtsausübung seien ein weiteres Argument, das Verfahren einzustellen.

Eine Entscheidung über das Strafmaß im Fall war für den 26. November angesetzt. Die Verurteilung von Trump im Schweigegeldprozess war historisch, da es der erste Schuldspruch gegen einen Ex-Präsidenten war.

Als Strafe drohen dem 78-Jährigen eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Nach seinem Wahlsieg ist die Freiheitsstrafe allerdings so gut wie vom Tisch.

Neben dem Schuldspruch in New York wurde Trump in drei weiteren Fällen angeklagt. Das US-Justizministerium erhob Anklage in zwei separaten Fällen. Die eine Anklage bezieht sich auf Trumps Handhabung von Geheimakten und anderen Regierungsdokumenten nach seinem Amtsende und die zweite auf Trumps Versuch, das Wahlergebnis im Jahr 2020 anzufechten und den damaligen Wahlsieg von Demokrat Joe Biden rückgängig zu machen.

Trump könnte Sonderermittler Smith feuern

Laut US-Medien ist das Justizministerium allerdings bereits dabei, beide Verfahren einzustellen. Hintergrund ist eine langjährige interne Ministeriumsrichtlinie, die besagt, dass ein Amtsinhaber nicht angeklagt werden kann, da dies seine Regierungsarbeit negativ beeinflussen könnte.

Sollten die Verfahren vor Trumps Amtsantritt am 20. Januar noch nicht eingestellt sein, dann hat dieser versprochen, Sonderermittler Jack Smith, der beide Anklagen leitet, zu feuern und das Ganze somit zu einem Ende zu bringen. Ein weiterer Fall im US-Bundesstaat Georgia, der sich ebenfalls auf Trumps Versuch bezieht, seine Wahlniederlage vor vier Jahren nicht anzuerkennen, durchläuft aktuell die sich langsam drehenden Mühlen des US-Justizsystems.

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2 Kommentare

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  • Deswegen wird man den "Verbrecher" (interessante Wortwahl in dem Zusammenhang) wohl kaum vor und während seiner nächsten Amtszeit belangen. Wenn man bedenkt, welche Agenda Trump und sein Team umsetzten wollen, dann gibt es wohl deutlich wichtigere Punkte. Der Stellenwert dieses Thema beim amerikanischen Wähler war wohl auch nicht der höchste. Gerade weil er fragwürdige Methoden anwendet um zu Ergebnissen zu kommen, traut ihm der Wähler das erreichen von Veränderungen tatsächlich zu.

  • Der Makel des Schuldspruchs wird Trump in jedem Fall in den Geschichtsbüchern bleiben. Er könnte sich als Präsident natürlich selbst begnadigen, aber selbst das ändert nichts daran, dass er als schuldig gilt. Eine Begnadigung setzt Schuld ja voraus und wird dadurch auch vom Begnadigten selbst anerkannt (soweit er seine Begnadigung nicht ablehnt...)