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Schmerzgriffe unter Verschluss

Verwaltungsgericht lehnt die Klage auf Akteneinsicht zu den umstrittenen Schmerzgriffen der Polizei ab

Laut Anwältin der Klageseite hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag eine Klage gegen die Berliner Polizei bezüglich der Herausgabe von Schulungsmaterial zu den umstrittenen Schmerzgriffen abgelehnt. Kara Engelhardt, eine Mitarbeiterin des Informationsfreiheits­portals FragDenStaat, strengte die Klage an, nachdem sich die Polizei 2022 geweigert hatte, FragDenStaat die Schulungsunterlagen auf eine Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Verfügung zu stellen. Sie seien Verschlusssache, so die Polizei.

Schmerzgriffe, auch Nervendrucktechniken genannt, werden von Polizeibeamten oft bei Demonstrationen gegen Protestierende eingesetzt, um sie zur Aufgabe von Blockaden zu bewegen. Die Griffe sind verschiedenen Kampfsporttechniken entlehnt, die Praxis ist umstritten. Und das auch in Polizeikreisen selbst; in Bayern etwa greift die Polizei nicht zu diesem Mittel.

Ak­ti­vis­t:in­nen, häufig aus Umweltgruppen, berichten immer wieder über unverhältnismäßigen Einsatz von Schmerzgriffen, etwa bei Sitzblockaden, wo man Demonstrierende auch wegtragen kann, ohne ihnen Schmerzen zuzufügen. Die Polizei hingegen meint, dass sie im Rahmen des Gesetzes auch körperlichen Zwang anwenden könne, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen. Diese Techniken böten weniger Verletzungsgefahr als das Wegtragen von Menschen aus Blockaden.

Das Vorgehen gegen die Klimabewegung habe gezeigt, wie wichtig es sei, demokratische Öffentlichkeit über Zwangsmittel wie Schmerzgriffe herzustellen, sagte die Klägerin Engelhardt nach der Verhandlung. Die Öffentlichkeit wisse nicht, unter welchen Bedingungen und nach welchen Abwägungen dieses gewaltvolle Zwangsmittel eingesetzt werde.

Die präsidierende Richterin, Verwaltungsgerichtspräsidentin Erna Xalter, verwies im mündlichen Verfahren insbesondere auf die Paragrafen 9 und 11 des Berliner IFG. Paragraf 9 beschränkt das Recht auf Akteneinsicht, wenn damit die behördliche Arbeit eingeschränkt wird. Die Schulungsunterlagen sind als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Diese Designierung wird immer öfter verwendet, um behördeninterne Praktiken vor Zugriffen durch das IFG zu schützen – eine Praxis, die Trans­pa­renz­ak­ti­vis­t:in­nen als undemokratisch bewerten. Paragraf 11 des IFG schränkt denn auch Akteneinsicht bei „Gefährung des Gemeinwohls“ ein.

Die Vertreterinnen der Polizei verwiesen darauf, dass sich bei einer Öffentlichmachung der Trainingsunterlagen Menschen, gegen die Schmerzgriffe potenziell eingesetzt werden würden, darauf vorbereiten könnten. Das untergrabe ihre „Überraschungswirkung“.

2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgelegt, dass Zwangsmittel wie Taser oder Pfefferspray nicht ohne Androhung eingesetzt werden dürfen. Vivian Kube, die Anwältin, die FragDenStaat vertritt, gab zu bedenken, dass viele der Griffe bereits bekannt seien. Viele Videos, die ihre Anwendung dokumentierten, zirkulieren im Internet. Vielmehr würde eine weitere Bekanntmachung die Abschreckungswirkung verstärken.

Vergangenes Jahr war FragDenStaat eine veraltete Version des Schulungsmanuals zugespielt worden, auch dadurch weiß man mehr über die Praxis. Ob Kara Engelhardt und FragDenStaat in Berufung gehen, entscheiden sie nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung.Caspar Shaller

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