Durch Telefonüberwachung identifiziert: Nazis wegen Mordversuchs vor Gericht

Die drei Männer aus Hannover sollen einen Mann halb totgeschlagen und dann liegengelassen haben. Vorher standen sie unter Terrorverdacht.

in einer Gruppe junger Männer steht einer mit einer Gitarre auf dem Rücken. Sei Gesicht ist verpixelt

Auch als Liedermacher aktiv: Patrick S. 2012 beim Bundeskongress der NPD-Jugendorganisation Junge Nationalisten in Kirchheim Foto: Recherche Nord

Hannover taz | „Patrick S., Florian L. und Frederik L. werden angeklagt, am 7. Januar 2020 zwischen 5 und 5.25 Uhr in Garbsen durch gemeinschaftliche Handlung versucht zu haben, heimtückisch einen Menschen zu töten.“ Mit diesen Worten eröffnet Staatsanwältin Samantha Zohri am Montagvormittag den Anklagevorwurf am Landgericht Hannover.

Es ist ein bemerkenswerter Prozess, denn hier stehen drei umtriebige Neonazis aus der Region Hannover unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. Bei den Angeklagten handelt es sich um Mitglieder der sogenannten „Calenberger Bande“. Bis vor etwa einem Jahr ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen Terrorverdachts gegen die Gruppe. Äußern wollten sich die drei zu den Vorwürfen nicht.

Im Januar 2020 sollen sie am frühen Morgen einem Garbsener vor dessen Tür aufgelauert, ihn überfallen, mit Kabelbindern und Tape gefesselt und verprügelt haben. Dann sollen sie seine Wohnung durchsucht, aber nichts außer dem Schlüssel mitgenommen haben. Den Mann habe die Gruppe einfach vor seiner Garage liegen lassen – und damit aufgrund der Schwere der Verletzungen seinen Tod in Kauf genommen haben, heißt es in der Anklage.

Ein Passant habe ihn etwa eine halbe Stunde später zufällig gefunden, erläutert Staatsanwältin Zohri. Der Mann habe diverse Frakturen und Einblutungen an mehreren Stellen gehabt und habe ins künstliche Koma versetzt werden müssen.

Erst künstliches Koma, dann monatelange Reha

Am Nachmittag des ersten Prozess­tages äußert sich der Geschädigte, ein 51-jähriger VW-Arbeiter, und sagt, er könne sich an kaum etwas erinnern. Lediglich, dass er auf dem Weg zu seinem Auto gewesen sei. Etwa einen Monat später sei er im Krankenhaus aus dem Koma erwacht. Die anschließende Reha habe mehrere Monate gedauert. Im Herbst 2020 habe er wieder begonnen zu arbeiten. Bis heute leide er immer wieder an einer Schwäche im rechten Arm, lasse deswegen Dinge fallen.

Warum er zum Opfer wurde, ist ihm völlig unklar. Weder auf der Arbeit noch privat habe er jemals Konflikte oder Stress gehabt. Aus seiner Wohnung sei nichts gestohlen worden, so der 51-Jährige. Nur der Wohnungsschlüssel, den er an dem Tag bei sich hatte, sei bis heute nicht wieder aufgetaucht. Die Beschuldigten seien für ihn Unbekannte, so der VW-Arbeiter.

Die Polizei hat mehrere Telefone überwacht, die sie den Angeklagten zurechnet. Gegen die liefen damals Terrorermittlungen

Eine große Zahl an Beweismitteln hat der Vorsitzende Richter Martin Grote im Selbstleseverfahren eingeführt. Alle Prozessparteien erhielten einen zentimeterdicken Hefter. Den dürfen Jour­na­lis­t:in­nen zwar nicht einsehen, aus der Liste der genannten Dokumente wird allerdings klar: Die Polizei überwachte am 7. Januar 2020 mehrere Telefone, die sie wohl den Angeklagten zurechnet. Verteidiger Matthias Steppuhn meldete, ohne den Hefter durchgesehen zu haben, unmittelbar Bedenken an. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der Ermittlungen aber offenbar sicher, dass es sich bei den Tätern um die Beschuldigten handelt.

Und die sind keine Unbekannten: Bilder von einem klandestinen Treffen der neonazistischen Gruppe Calenberger Bande, die An­ti­fa­schis­t:in­nen 2020 auf dem linken Portal Indymedia veröffentlicht hatten, zeigen zwei der Angeklagten. Dazu wurden dort Vermutungen geäußert, dass eine Reihe von Schmierereien, Überfällen und Anschlägen, wie etwa auf eine kurdische Familie und ein jüdisches Ehepaar, auf die Kappe der Neonazis gehen könnte. Die Taten sind bis heute nicht aufgeklärt.

Kurz nach der Veröffentlichung auf Indymedia – und dem Überfall auf den Garbsener – durchsuchte die Polizei in der Hildesheimer Straße in Hannover die Wohnung, in der damals auch der Angeklagte Patrick S. lebte. Der hieß zu dem Zeitpunkt noch Patrick K. und gibt vor Gericht an, mittlerweile geheiratet zu haben. Auch sein Aussehen hat sich gewandelt. Der Kurzhaarschnitt ist einer Gelfrisur gewichen. S. trägt nun einen prominenten Schnauzbart.

Um Patrick K. war es in den vergangenen Jahren ruhig geworden. Der bundesweit aktive Neonazi hat eine lange Historie des rechtsextremen Aktivismus. Er war Teil der Führungsriege der Kameradschaft „Besseres Hannover“, die 2012 als kriminelle Vereinigung verboten wurde. Mit Internetvideos, in denen ein „Abschiebär“ Migranten verunglimpfte, hatte die Gruppe Aufsehen erregt.

Ein lange Liste von Straftaten

Seit 2013 war Patrick S. als Liedermacher beim Rechtsrocklabel Opos aktiv. 2015 wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Parteibüros angegriffen, Stolpersteine und einer Gedenktafel für deportierte Jüdinnen und Juden beschmiert, den Grünen-Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler und Mitglieder der DKP angegriffen und versucht, Geflüchtete während eines Hungerstreiks anzugreifen. In dieser Zeit lebte S. in Chemnitz, wo er versuchte, mit dem „Rechten Plenum“ einen Nazikiez zu errichten. Das scheiterte wegen verschiedener Veröffentlichungen. Der Neonazi zog zurück nach Hannover.

Auch die anderen Angeklagten bewegen sich, wie Recherchen des Relate Magazin aus Hannover zeigen, in einem einschlägigen Milieu. Sie waren etwa Mitglieder im Motorradklub „Shelter Dogs MC“, gegen dessen Präsidenten der militärische Abschirmdienst MAD im Kontext der „Wehrsportgruppe G“ ermittelte. Frederik L. ist außerdem professioneller Mixed-Martial-Arts-Kämpfer.

Auf die Gründe dafür, dass der Prozess mehr als vier Jahre nach der Tat abgehalten wird, will der Vorsitzende Richter im Laufe des Verfahrens eingehen. Warum das Terror-Verfahren eingestellt wurde, wenn zeitgleich gegen drei der Gruppenmitglieder wegen versuchten Mordes ermittelt wurde, ist unklar und war am ersten Verhandlungstag kein Thema. Wie der politische Hintergrund der Angeklagten im Allgemeinen.

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