: Die Zukunft gestalten
Mithilfe eines Testaments kann man seine ideellen Werte über das eigene Ende hinaus fördern. Dabei gilt es, einige Formalien zu beachten. Auch auf gute Kommunikation kommt es an
Von Kristina Simons
Viele Menschen wollen auch über den Tod hinaus etwas Gutes tun und berücksichtigen eine gemeinnützige Organisation in ihrem Testament. Die einen wollen das, was sie sich erarbeitet haben, sinnstiftend weitergeben. Andere wollen etwas zurückgeben, etwa weil sie selbst besonders privilegiert aufgewachsen sind oder weil sie es in ihrer Kindheit schwer hatten und vielleicht Hilfe erfahren haben. Manche haben auch einfach in einem Fernseh- oder Zeitungsbericht etwas über notleidende Menschen oder gequälte Tiere erfahren, das sie sehr bewegt hat. „Es geht eigentlich immer darum, etwas Gutes zu tun und die eigenen Werte weiterzugeben“, sagt Milena Feingold, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW).
Wichtig zu wissen ist: Wer selbst bestimmen will, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll, benötigt unbedingt ein Testament. Daran erinnert auch der alljährliche Internationale Tag des Testaments am 13. September. In vielen Fällen reicht es, es selbst handschriftlich zu verfassen. Gerade in komplizierteren Fällen kann es allerdings ratsam sein, eine Notarin oder einen Anwalt für Erbrecht damit zu beauftragen. „Das hängt zum Beispiel von der Höhe des Vermögens ab oder auch davon, ob Immobilien im Spiel sind“, sagt Feingold.
Nicht nur die Bereitschaft zu Testamentsspenden steige seit einiger Zeit. „Auch die Kommunikation dazu ist heute klarer als noch vor 10 oder 15 Jahren.“ Das liege sicherlich daran, dass die Organisationen selbst offener das Thema ansprechen. „Doch auch diejenigen, die sich mit ihrem Testament befassen, gehen das Thema heute offensiver an, mehr mit einem gesunden Pragmatismus.“ Testamentsspenden seien mittlerweile ein fester Pfeiler ihrer Arbeit – allerdings mit starken Schwankungen, so Feingold. „Im Jahr 2023 machten Nachlässe etwa 20 Prozent der Einnahmen des DKHW aus. Das entspricht insgesamt mehr 2 Millionen Euro. Im Jahr davor war es dagegen rund 1 Prozent.“ Da Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind, kommen sie fast komplett dem jeweiligen gemeinnützigen Zweck zugute. Nur ein geringer Teil geht für die Verwaltung ab. Bei der Höhe der einzelnen Testamentsspende sei die Bandbreite groß. „Vielen ist gar nicht klar, dass selbst kleinere Beträge viel bewirken können. Auch 500 oder 1.000 Euro unterstützen uns in unserem Engagement für Kinder.“
Oft sind die Testamentsspenderinnen und -spender Menschen ohne Angehörige. Aber nicht nur. Häufig werden sowohl die Hinterbliebenen als auch eine oder mehrere gemeinnützige Organisation(en) bedacht, sagt Feingold. „Das DKHW ist regelmäßig Teil einer Erbengemeinschaft, zu der weitere Organisationen gehören.“ In jedem Fall erhalten die direkten Angehörigen einen Pflichtteil.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einer Testamentsspende. Die häufigsten sind Erbschaft und Vermächtnis. Werden Personen oder gemeinnützige Organisationen als Erben bestimmt, treten diese automatisch die Rechtsnachfolge an, übernehmen also auch Verbindlichkeiten oder Schulden. Soll nur ein festgelegter Geldbetrag, eine Immobilie oder etwas anderes an eine bestimmte Person oder Organisation gehen, ohne dass diese in die Rechtsnachfolge tritt, handelt es sich um ein Vermächtnis. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben. Sowohl Erbe als auch Vermächtnis können an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Für die bedachten Organisationen ist es hilfreich, wenn sie frühzeitig über die beabsichtigte Zuwendung informiert werden, um die Wünsche erfüllen zu können.
Wer Vermögen oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen will, tut sich womöglich schwer damit, unter der großen Anzahl die richtige für sich zu finden. Dann kann es helfen, das eigene Leben Revue passieren zu lassen. Was hat mich besonders geprägt, welche Momente waren besonders schwierig, was hat mir geholfen? Der zweite Schritt ist, bei den infrage kommenden Organisationen Informationen einzuholen. „In den meisten Fällen rufen die potenziellen Erblasserinnen und Erblasser zunächst bei uns an“, berichtet Feingold. „Sie wollen zum Beispiel wissen, wie eine Testamentsspende funktioniert, wie man ein entsprechendes Testament schreibt, was es bei Geld- oder Immobilienspenden zu berücksichtigen gilt.“ Das Team des DKHW gibt ihnen dann erste Informationen. „Beraten dürfen wir sie nicht, das darf nur ein Notar. Wir vermitteln ihnen aber bei Interesse den Kontakt zu einem Notar, mit dem wir seit Jahren zusammenarbeiten.“ Bei komplizierten Fällen vermittelt das DKHW auch einen Erbrechtsanwalt oder eine Nachlassverwalterin. „Auch hier verfügen wir über jahrelange Kontakte, die zu einem verminderten Honorarsatz beraten.“ Die Nachlassverwalterin trete zwar erst nach dem Tod in Aktion, aber es könne sinnvoll sein, sie schon zu Lebzeiten mit an Bord zu holen.
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