Behandlungsfehler in der Medizin: Am falschen Bein operiert
Nur ein Bruchteil der schweren Behandlungsfehler wird erfasst. Der Medizinische Dienst fordert Meldepflicht und kritisiert Untätigkeit der Regierung.
Das falsche Bein operiert, versehentlich sterilisiert, Tupfer im Bauchraum vergessen – die Klassiker der Behandlungsfehler kommen Jahr für Jahr vor und sind noch am leichtesten nachzuweisen. Knapp 2.700 Fälle hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen 2023 begutachtet, in denen ein Behandlungsfehler die klare Ursache für einen Schaden der Patient*innen war. Bei einem Drittel der Fälle war dieser Schaden dauerhaft – bis hin zur Pflegebedürftigkeit. Knapp 3 Prozent verstarben.
Und das ist nur ein klitzekleiner Ausschnitt des Ausmaßes: 97 Prozent der Behandlungsfehler würden nie nachverfolgt, sagte Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, am Donnerstag bei der Vorstellung der Zahlen. Er wirft dem Bundesgesundheitsministerium Untätigkeit vor.
Behandlungsfehler sind keine hinzunehmenden Nebenwirkungen, für die Patient*innen vorab einen Aufklärungsbogen unterschreiben. Sondern eine vermeidbare Verletzung der Sorgfaltspflicht, ein unerwünschtes Abweichen vom medizinischen Standard. „In der Regel ist das nicht der Fehler eines Einzelnen“, betont Gronemeyer. Besonders die sogenannten Never Events – schwere Fehler wie die OP am falschen Körperteil – wiesen auf systematische Probleme bei den Behandlungsabläufen hin.
In einem 2018 veröffentlichten Weißbuch des Aktionsbündnisses Patientensicherheit gehen die Autor*innen davon aus, dass in einem Prozent aller Krankenhausbehandlungen (2022: 16,8 Millionen) Behandlungsfehler unterlaufen, 0,1 Prozent würden zu vermeidbaren Todesfällen führen.
Die vom Medizinischen Dienst vorgestellten Zahlen betreffen dagegen nur die von Patient*innen an die Krankenkassen gemeldeten Fälle. Rund 12.400 Gutachten erstellte deren Medizinischer Dienst 2023. Bei einem Viertel der Fälle konnte ein Schaden und ein Behandlungsfehler festgestellt werden. Bei einem Fünftel – den erwähnten 2.700 – betrachteten die Gutachter*innen den Fehler als ursächlich für den Schaden.
Doch selbst dann ist der Weg zum Schadenersatz weit und führt über Gerichte, vor denen die Beweislast, außer in Fällen offensichtlicher grober Fahrlässigkeit, beim Patienten liegt. Wie hoch die Erfolgsquote solcher Verfahren ist, werde nicht systematisch erhoben, sagt Gronemeyer. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), kritisiert, dass die Hürden für die Patient*innen vor Gericht zu hoch seien. Er fordert eine Absenkung des Beweismaßes auf eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, so wie es in anderen Ländern üblich sei.
In Ländern wie Großbritannien und Schweiz hat sich auch eine systematische Erfassung und Veröffentlichung schwerer Behandlungsfehler etabliert, so der Medizinische Dienst. Die Weltgesundheitsorganisation hält in ihrem globalen Aktionsplan für Patientensicherheit fest, dass bis 2030 90 Prozent der Mitgliedsländer ein System zur Erfassung von Never Events einführen soll. Ziel solcher Register ist die Prävention von Behandlungsfehlern und die Bewertbarkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungsabläufe.
„Von einer systematischen Vermeidung von Behandlungsfehlern sind wir in Deutschland weit entfernt“, sagt Gronemeyer und drängt genau wie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung auf eine Meldepflicht für Never Events – über eine Vertrauensstelle, an die Kliniken ohne die Gefahr von Sanktionen schwerwiegende Fehler in der Behandlung melden können. In Richtung der Ärzteverbände kritisiert Gronemeyer eine problematische Sicherheitskultur, in der Ärzt*innen keine Fehler machen (dürfen) und Transparenz angeblich das Vertrauen der Patient*innen erschüttere. „Ich bin überzeugt, das Gegenteil ist der Fall“, so Gronemeyer.
Vom Bundesgesundheitsministerium gab es auf Anfrage kein Bekenntnis zu einem Never-Event-Melderegister. Das Ministerium befürchtet zu viel Bürokratie und verweist auf bestehende und im Rahmen der Krankenhausreform geplante Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie freiwillige Initiativen der Kliniken.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Kampf gegen die Klimakrise
Eine Hoffnung, die nicht glitzert
Altersgrenze für Führerschein
Testosteron und PS
Angeblich zu „woke“ Videospiele
Gamer:innen gegen Gendergaga
Haldenwang über Wechsel in die Politik
„Ich habe mir nichts vorzuwerfen“
Zweite Woche der UN-Klimakonferenz
Habeck wirbt für den weltweiten Ausbau des Emissionshandels