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An alle die einen anderen Wert als 5 haben wollen, welcher wäre denn der ihre und wieso?
An die Weimarer Zeiten wurde schon erinnert.
Die derzeitige Ampel zeigt doch schon jetzt die Schwierigkeiten auf, die durch eine in Regierungsverantwortung stehende Splitterpartei, die erst mitbestimmt und abstimmt, um dann national wie international in letzter Sekunde öffentlichkeitswirksam doch dagegen zu sein, dass Bild der Politik im Inland und Deutschlands in der Welt prägt.
Jetzt stelle man sich das Bild mit einer 2%-Partei als viertem Koalitionspartner vor.
Da schon Lindner, Geiwitz und Wissing nicht gerade die Leuchttürme deutscher Politik darstellen, was derzeit so schwer nicht wäre, stelle ich mir gerade die abgedrehten Wünsche der Vertreter der 2%-Partei vor.
Mich fröstelt.
Gute Analyse der Autorin. Auch die Senkung der 5%-Hürde wäre zu begrüßen. Weniger wegen der CSU, die ohnehin nur als eigene Bundespartei auftritt, weil sie dadurch mehr Staatsgeld abgreifen kann. Aber die Hürde für neue Parteien ist bei 5% viel zu hoch.
Das Ergebnis ist ein demokratischer Kompromiss, und das ist gut so.
Bleibt die 5% Hürde bestehen, berichten alle von den Nachteilen, die drinstecken.
Wird die 5% Hürde abgesenkt, berichten dann alle von den Nachteilen, die drinstecken.
Finde den Fehler!
Um zu vermeiden, dass Stimmen verloren gehen, sollte man eine Ersatzstimme für die Zweit-Stimme einführen. Ich hätte somit die Möglichkeit neben der Erst-Stimme für den Direktkandidaten, der Zweit-Stimme für die von mir favorisierte Partei noch eine Dritt-Stimme für eine weitere Partei zu geben.
Diese Drittstimme käme zum Zuge, wenn die Partei, der ich meine Zweit-Stimme gegeben habe, nicht über die 5-%-Hürde kommt. Nach den bisherigen Spielregeln würde nämlich meine Zweit-Stimme wertlos und verfallen. Mit der Dritt-Stimme könnte meine Stimme dann doch zählen, auch wenn es für mich nicht mehr meiner Idealvorstellung entspricht.
Die Prozenthürde würde dann nicht mehr diese Rolle spielen wie bisher und es würden auch nicht mehr so viele Stimmen „ohne Wert“ bleiben.
@Karl Theurer Dann müssten Sie nach bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse jeden Wahlzettel noch einmal anfassen und prüfen, ob die Drittstimme genutzt werden soll oder nicht.
Um dann am Ende dieses Tages die wirklichen amtlichen Wahlergebnisse auszugeben.
Und dann schafft es eine der Parteien doch über die Hürde.
Dann müssen Sie jeden Wahlzettel nochmal prüfen, um zu prüfen, ob dann nicht andere Drittstimmen wieder zurückgezählt werden müssen. Wodurch vielleicht eine andere Partei doch wieder nicht über der Hürde liegt.
Das Spiel mag endlich sein und wäre bei digitaler Abstimmung ganz einfach auszuwerten.
Aber wir haben keine digitale Abstimmung. Da sitzen in jeder Runde Hunderte Freiwillige, die das zählen müssen.
Die Linke wird wegen ihrer unsäglichen Unterstützung des putinschen Angriffskrieges sowieso rausfliegen.
- Schade, dass die CSU jetzt nicht auch rausfliegt !
Na immerhin endlich weg mit der CSU!
@Herbert Eisenbeiß Nee, gerade nicht.
Die Grundmandatsklausel bleibt doch aktiv.
Zersplittertes Parlament a la Weimarer Republik braucht niemand. Dann lieber die Grundmandatsklausel behalten.
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) meint, sie hat eine Lösung für den stockenden Wohnungsbau gefunden. Dabei ist es eine Kapitulation.
Wahlrecht-Urteil vom Verfassungsgericht: Abspeckkur mit Schönheitsfehlern
Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch.
Über einhundert Stühle können aussortiert werden, wenn im Bundestag nur noch 630 Abgeordnete sitzen werden Foto: Florian Gaertner/photothek/imago
Kaum war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform öffentlich, riefen CSU-Chef Markus Söder und andere Politiker der Union lautstark: „Schon wieder eine Klatsche für die Ampel!“ Das aber stimmt nur zum Teil – und auch nur zu einem kleinen. Im Kern hat Karlsruhe die Reform, die die Ampelfraktionen im März 2023 im Bundestag beschlossen haben, bestätigt. Und das ist gut so.
Damit haben SPD, Grüne und FDP es nach mehr als zehn Jahren folgenloser Diskussion endlich geschafft, die Größe des beständig anwachsenden Bundestags wirksam zu begrenzen. Und damit gezeigt, dass das Parlament in der Lage ist, sich selbst zu reformieren. Das ist ein großes Verdienst. Das im Übrigen nur möglich war, weil die CSU derzeit auf der Oppositionsbank sitzt. Die Christsozialen haben jahrelang mit der CDU im Schlepptau jede Reform blockiert, weil sie von der alten Regelung enorm profitierten.
Gut ist aber auch, dass die Richter*innen in Karlsruhe das neue Wahlgesetz der Ampel in einem wichtigen Punkt korrigieren: Die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel bei gleichzeitiger Geltung der Fünfprozenthürde erklärten sie für verfassungswidrig; jener Klausel also, nach der Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, aber mindestens drei Direktmandate holen. Die Ampelparteien wollten die Klausel ursprünglich beibehalten.
Erst eine Woche vor Beschlussfassung im Bundestag wurde sie Hals über Kopf gestrichen. Damit schien sich der bis dahin verhältnismäßig faire Gesetzentwurf gegen die politische Konkurrenz zu richten. Das ist ein berechtigter Vorwurf, zumal das Wahlrecht mit einfacher Mehrheit allein der Ampel beschlossen worden war. Die Linke hatte es schließlich nur mithilfe ihrer Direktmandate 2021 wieder in den Bundestag geschafft, auch für die CSU, die bundesweit gerechnet knapp über fünf Prozent lag, hätte es künftig eng werden können.
Fünfprozenthürde sollte gesenkt werden
Für die nächste Bundestagswahl wird nun wohl die Grundmandatsklausel noch einmal gelten. Dass sich die Ampel so kurz vor der Wahl an eine Reform der Reform macht, ist eher unwahrscheinlich. Danach aber wird dies Aufgabe einer neuen Regierung sein. Wünschenswert wäre dabei zweierlei: dass die Union, die dieser vermutlich angehören wird, anders als angekündigt nicht versucht, die gesamte Reform wieder zu kippen.
Das Wahlrecht darf nicht zum Spielball von Regierungsmehrheiten werden. Und zweitens: dass bei der vom Gericht vorgeschriebenen Veränderung nicht die Grundmandatsklausel bleibt, sondern die Fünfprozenthürde abgesenkt wird. Weniger Stimmen würden verloren gehen, die Repräsentanz im Bundestag würde also erhöht. Und die Aussicht, mit Erfolg auch für kleinere Parteien zu votieren, könnte ein neuer Anreiz sein, sich an Wahlen überhaupt zu beteiligen.
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Kommentar von
Sabine am Orde
Innenpolitik
Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.
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