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Nach RassismusvorwürfenRichter aus Asylverfahren abgezogen

Ein Geraer Verwaltungsrichter soll sich in Onlinepostings rassistisch geäußert haben – was er bestreitet. Nun aber reagiert sein Arbeitgeber.

Eingang zum Justizzentrum in Gera Foto: Bodo Schackow/dpa

Hamburg taz | Das Verwaltungsgericht Gera verteilt seine internen Aufgaben neu. Der Vizepräsident des Gerichts, Bengt Fuchs, darf nicht weiter über Asylverfahren entscheiden. In den vergangenen Tagen wurde der Alte Herr der Turnerschaft Salia Jenensis Göttingen mit diversen Einträgen aus einer korporierten Internetplattform konfrontiert. Auf der Plattform „Tradition mit Zukunft“ (TraMiZu) verbreitete ein User mit dem Alias „BeFuchs287“ rassistische und homophobe Postings. Angemeldet wurde der Account über den Namen „Bengt-Christian Fuchs“ und unter der Berufsangabe „Richter am Verwaltungsgericht“.

Nachdem zuerst die taz über die Postings berichtet hatte und dann auch der MDR und Legal Tribune Online, hatte das Verwaltungsgericht den Fall geprüft. Das Präsidium entschied als Akutmaßnahme, dass Fuchs nun der dritten Kammer des Gerichts zugewiesen wird, sagte Gerichtspräsident Michael Obhues. Diese Kammer betreut keine Asylverfahren, sondern Fälle aus dem Wirtschafts-, Telekommunikations- und Straßenrecht. Weitere dienstliche Konsequenzen könnten folgen. Denn die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen, erklärte Obhues.

Fuchs hatte nach Vorhalt der Postings bestritten, dass diese von ihm seien. „Die vulgäre Wortwahl ist definitiv nicht meine“, sagte er der taz. Und schob nach: „Ich werde dies zum Anlass nehmen, dieses Portal für mich zu löschen.“ Der letzte Satz konnte so verstanden werden, dass Fuchs doch auf dem Portal aktiv war. Denn wie sonst sollte er dieses Portal „für mich löschen“?

Und auch biografische Daten Bengts legen nahe, dass er „BeFuchs287“ war. So bat der User 2021 andere Korporierte, bei einem Gründerwettbewerb für den Pitch seiner Frau zu stimmen. In einer Gruppe warnte „Bengt-Christian Fuchs“ Lehrkräfte, seinen Kindern nahezubringen, dass „homo- oder transsexuelle Veranlagungen einem heterosexuellen Dasein gegenüber als gleichberechtigt und normal zu beurteilen“ seien.

Kaum erfolgreiche Asylverfahren an dem Gericht

Bereits zuvor waren sowohl das Gericht als auch Richter Fuchs wegen Entscheidungen in Asylverfahren in die öffentliche Kritik geraten – auch hierüber hatte die taz berichtet. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage hatte aufgezeigt, dass an dem Gericht die Chance auf eine erfolgreiche Asylklage gering ist. Eine darauf folgende Strafanzeige des Flüchtlingsrats Thüringen blieb ohne Folgen. Fuchs wehrte die Kritik als „Kampagne“ ab.

Die Postings haben aber nun offensichtlich bei dem Gericht Zweifel an der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen. Die Zitate des Users hatte die Autonome Antifa Freiburg in dem Forum „TriMaZu“ und in weiteren Foren entdeckt. An die 15.000 Korporierte hatten sich bei der Plattform registriert. Rund 1,5 Millionen Beiträge verfassten die Mitglieder. Später zog TraMiZu zu Facebook um.

Nach dem Bericht der taz und der anderen Medien hatte Gerichtspräsident Obhues die Überprüfung der Vorwürfe angekündigt. Eine Entscheidung war eigentlich erst für Ende der Woche angekündigt. Aber die Faktenlage war dann wohl doch zu deutlich.

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2 Kommentare

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  • Da steht gar nichts ob die Fälle nun wegen "Befangenheit" nochmal geprüft werden würden....naja sind ja nur paar Asylanträge und wahrscheinlich ist der Großteil eh schon wieder zurück in der Heimat und dort vielleicht schon umgekommen, da die Fluchtgründe sie aufgesucht haben...Na dann ein einfaches weiter so, oder? *facepalm*

  • Nicht einfach. Aber. Sicher richtig & sei es aus Fürsorgegesichtspunkten.



    Denn - der Präsi isses nicht allein. Sondern sojet is im Ergebnis Sache des Präsidiums!



    “Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht. Die Selbstverwaltung trägt der in Art. 97 GG festgeschriebenen richterlichen Unabhängigkeit Rechnung. Regelungen über das Präsidium finden sich in den §§ 21a–e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).



    Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten des Gerichts oder dem aufsichtsführenden Richter und einer je nach Größe des Gerichts verschiedenen Zahl von weiteren Richtern, die von den Richtern des Gerichts gewählt werden. Bei kleinen Amtsgerichten besteht das Präsidium aus allen wählbaren Richtern.



    Das Präsidium bestimmt nach § 21e GVG die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Dies geschieht in einem Geschäftsverteilungsplan, der jedes Jahr im Voraus beschlossen wird.



    Damit wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters genüg!“



    Eben.

    de.wikipedia.org/w...A4sidium_(Gericht)



    Get it? Fein. - Ergo: “…zu deutlich.“ Who knows?!