EU-Renaturierungsgesetz: Macht Österreich alles kaputt?

Beim EU-Renaturierungsgesetz stimmte die österreichische Umweltministerin gegen den Willen von Bundeskanzler Nehammer. Ist die Verordnung in Gefahr?

Bundeskanzler Nehammer und Klimaministerin Gewessler bei einer Pressekonferenz.

Bundeskanzler Nehammer und Klimaministerin Gewessler sind sich bei EU-Renaturierungsgesetz uneinig Foto: Eibner Pressefoto/imago

Ist das EU-Renaturierungsgesetz in Gefahr?

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Renaturierungs-Verordnung einlegen. Er moniert, dass die Verordnung nur mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zustande kam, die dabei aber das österreichische Recht verletzt habe. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Richtig ist:

Die EU-Renaturierungs-Verordnung verpflichtet die EU-Staaten auf Naturschutz und die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Der anspruchsvolle Vorschlag der EU-Kommission wurde in Verhandlungen von EU-Ministerrat und EU-Parlament abgeschwächt. Doch unter dem Eindruck der Bauernproteste galt auch dieser lückenhafte Kompromiss vom November 2023 als ambitioniert. Im März stimmte zuerst das EU-Parlament zu. Der EU-Ministerrat stimmte dann am vorigen Montag zu. Weil in den letzten Monaten viele Regierungen vom Kompromiss abgerückt waren, kam die erforderliche Mehrheit nur zustande, weil Österreich, das sich bisher enthalten hatte, nun mit „ja“ stimmte.

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Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler bei ihrer Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Zum einen habe sie sich über eine ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt. Zum anderen habe ihr das Einvernehmen des mitzuständigen österreichischen Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Umweltministerin Gewessler verwies auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach sie dennoch der EU-Verordnung zustimmen konnte. Wer Recht hat, muss wohl das österreichische Verfassungsgericht entscheiden.

Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungs-Verordnung hat der inner-österreichische Streit aber keine Auswirkungen. Mit der Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige österreichische Ministerin bei ihrer Stimmabgabe innerstaatliches Recht gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, inner-österreichischen Streit zu entscheiden.

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