Das EU-Renaturierungsgesetz: Grüne neue Welt?

Mit dem Nature Restauration Law sollen vor allem Naturschutzgebiete in Europa wieder in einen guten Zustand gebracht werden

Wildblumen

Klatschmohn blüht mit Bienenfreund und Kornblume Foto: Marius Bulling/imago

Nach der Einigung ist vor der Arbeit: Mit der Zustimmung des EU-Ministerrats zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur liegt jetzt ein Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten füllen müssen. Unter anderem geht es darum, Flächen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in einen ökologisch guten Zustand zu bringen.

Das trägt der Tatsache Rechnung, dass viele nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie geschützten Gebiete trotzdem forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden und keinen sicheren Lebensraum für Insekten, Vögel, Moose, Pilze oder Lurche bieten. Bis 2030 sollen das mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 insgesamt 90 Prozent der Flächen wieder gewährleisten.

Gemessen wird das an Indikatoren wie dem Vorkommen von Schmetterlingen, der Menge an gespeichertem Kohlenstoff oder der Anzahl von landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit hoher Artenvielfalt. Aber nicht nur Naturschutzgebiete, auch andere wichtige Ökosysteme – etwa das Stadtgrün oder Lebensräume in den Meeren – sollen wieder in die Lage versetzt werden, CO2 und Wasser zu speichern und einen Lebensraum für bedrohte Arten zu bieten.

Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten. In Deutschland hat das Bundesumweltministerium damit im Grunde schon begonnen, mit seinem 3,5 Milliarden Euro schweren „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)“. Lange hing der Aktionsplan, ein politisches Leuchtturmprojekt der grünen Umweltministerin Steffi Lemke, im Finanzministerium fest, das die genauen Richtlinien für die Vergabe der Gelder frei­geben musste.

Extrawurst für die Landwirtschaft

Inzwischen sind acht Fördermaßnahmen gestartet. So können sich Kommunen zum Beispiel um Fördergelder bewerben, um Blühstreifen anzulegen, Wege zu begrünen oder heimische, nicht invasive Bäume zu pflanzen.

Auch die Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Gehölzen oder Alleen ist förderwürdig, genau wie die Renaturierung von Bächen, Flüssen oder Teichen. Programme für den Erwerb von Maschinen zur klimafreundlichen Bodenbearbeitung sowie für die Wiedervernässung von Moorflächen sind in Arbeit. Ob die bislang für das ANK avisierten 3,5 Milliarden Euro die derzeit umstrittenen Haushaltsberatungen überstehen, ist allerdings noch offen.

Und auch die Vorgaben des Nature Restauration Law sind noch nicht in trockenen Tüchern. So dürfen die Mitgliedstaaten zum Beispiel die Umsetzung des Gesetzes auf landwirtschaftlichen Flächen aussetzen, wenn die landwirtschaftliche Produktion in Gefahr ist. Angesichts der Reaktionen des Deutschen Bauernverbandes auf das Gesetz – „löst Widerstände aus“ – ist das schon jetzt der Fall.

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