Das EU-Renaturierungsgesetz: Grüne neue Welt?
Mit dem Nature Restauration Law sollen vor allem Naturschutzgebiete in Europa wieder in einen guten Zustand gebracht werden
Nach der Einigung ist vor der Arbeit: Mit der Zustimmung des EU-Ministerrats zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur liegt jetzt ein Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten füllen müssen. Unter anderem geht es darum, Flächen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in einen ökologisch guten Zustand zu bringen.
Das trägt der Tatsache Rechnung, dass viele nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie geschützten Gebiete trotzdem forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden und keinen sicheren Lebensraum für Insekten, Vögel, Moose, Pilze oder Lurche bieten. Bis 2030 sollen das mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 insgesamt 90 Prozent der Flächen wieder gewährleisten.
Gemessen wird das an Indikatoren wie dem Vorkommen von Schmetterlingen, der Menge an gespeichertem Kohlenstoff oder der Anzahl von landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit hoher Artenvielfalt. Aber nicht nur Naturschutzgebiete, auch andere wichtige Ökosysteme – etwa das Stadtgrün oder Lebensräume in den Meeren – sollen wieder in die Lage versetzt werden, CO2 und Wasser zu speichern und einen Lebensraum für bedrohte Arten zu bieten.
Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten. In Deutschland hat das Bundesumweltministerium damit im Grunde schon begonnen, mit seinem 3,5 Milliarden Euro schweren „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)“. Lange hing der Aktionsplan, ein politisches Leuchtturmprojekt der grünen Umweltministerin Steffi Lemke, im Finanzministerium fest, das die genauen Richtlinien für die Vergabe der Gelder freigeben musste.
Extrawurst für die Landwirtschaft
Inzwischen sind acht Fördermaßnahmen gestartet. So können sich Kommunen zum Beispiel um Fördergelder bewerben, um Blühstreifen anzulegen, Wege zu begrünen oder heimische, nicht invasive Bäume zu pflanzen.
Auch die Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Gehölzen oder Alleen ist förderwürdig, genau wie die Renaturierung von Bächen, Flüssen oder Teichen. Programme für den Erwerb von Maschinen zur klimafreundlichen Bodenbearbeitung sowie für die Wiedervernässung von Moorflächen sind in Arbeit. Ob die bislang für das ANK avisierten 3,5 Milliarden Euro die derzeit umstrittenen Haushaltsberatungen überstehen, ist allerdings noch offen.
Und auch die Vorgaben des Nature Restauration Law sind noch nicht in trockenen Tüchern. So dürfen die Mitgliedstaaten zum Beispiel die Umsetzung des Gesetzes auf landwirtschaftlichen Flächen aussetzen, wenn die landwirtschaftliche Produktion in Gefahr ist. Angesichts der Reaktionen des Deutschen Bauernverbandes auf das Gesetz – „löst Widerstände aus“ – ist das schon jetzt der Fall.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Verkehrsminister wollen Kostensenkung
Luxusgut Führerschein