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Aber Herr Christian Rath - Sie kennen doch den bekannten Mief derer von und zu hach: “Die Bedeutung meiner Stellung erfüllt mich mit Bewunderung!“ - 🙀🥳 -
kurz - mehr braucht es nicht und mehr is da regelmässig auch nicht!
Die Interviews der Heute Show zeigen immer glänzend wie armselig glanzlos diese Reingeschmeckten sich geben - sind! Woll
So geht das ©️ Kurt Vonnegut
“Wir sind, was wir vorgeben zu sein, also müssen wir vorsichtig sein, was wir vorgeben zu sein.“
Und das - fällt diesen aufgeblähten Luftnummern halt nicht ein •
.
Ja, es kann keine unterschiedlichen Strafen geben, je nachdem wer Opfer oder Täter ist. Das ist m.E. grundgestzwidrig!
@Matt Gekachelt ...interessant hierzu der Vortrag von Prof. Dr. Mausfeld
" Raus aus der Ideologiefalle "
Youtube
Guten Morgen
Bei DLF höre ich die ganze Zeit die Frage, wie man denn Politiker vor solchen Straftaten schützen könnte.
Meine Frage ich eher, wie wir junge Menschen vor solchen Ideologien schützen.
Solche Angriffe entstehen ja nicht im luftleeren Raum.
Gruß Roberto
Alle sind gleich nur einige sind halt gleicher. 🐷
@Hannes Petersen Das war leider auch meine erste Assoziation. Besonderer Schutz für Parteimitglieder, das ist einfach nur ein weiteres falsches Signal
@Hannes Petersen Ja.
Ich bin dafür, dass jeder so gut beschützt wird, wie der Bundespräsident.
Vielleicht sollten in Deutschland Obdachlose besser beschützt werden, als der Bundespräsident, weil sie schutzloser leben.
@Erwin Thomasius Und uns Steini II. zu Bellevue duplo -
“1991 wurde er dort (Uni Gießen) zum Dr. jur. promoviert (Thema seiner Doktorarbeit: Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit).“
Die fachkundige Adresse ist! Gelle
....da keine Strafbarkeitslücke besteht, könnten doch die Gerichte bei der Verurteilung von Straftaten, bei denen Gewalt gegen Politiker zugrunde liegen
@Alex_der_Wunderer ....die Straftäter, unteranderem zum Plakate aufhängen verurteilen !
Eine Abteilungsleiterin bekommt 20 Prozent weniger Gehalt als ihr direkter Kollege im gleichen Betrieb. Jetzt wehrt sie sich vor Gericht.
Gewalt gegen Politiker: Alle Engagierten schützen
Warum sollte der Angriff auf Mandatsträger:innen härter bestraft werden als der auf einfache Parteimitglieder und andere ehrenamtlich Engagierte?
Solidaritätsdemo mit dem von einem rechten Schlägertrupp angegriffenen SPD-Politiker Matthias Ecke Foto: Reuters
Als Reaktion auf die zunehmenden Übergriffe auf Politiker:innen will die Innenministerkonferenz eine Verschärfung des Strafrechts prüfen. Ihre Mitglieder fragen sich, ob die Normen des Strafgesetzbuchs noch genügen, um dem „demokratiegefährdenden Umstand solcher Angriffe“ gerecht zu werden.
Es ist vernünftig, dass die Innenminister:innen dies erst einmal prüfen wollen und nicht gleich eine Verschärfung fordern. Bei der Prüfung werden sie sehr schnell feststellen, dass Körperverletzung und Nötigung heute schon strafbar sind. Es besteht also keine Strafbarkeitslücke. Das ist nicht wirklich überraschend.
Auch bei der Strafzumessung kann und sollte ein demokratiegefährdendes Motiv heute schon strafverschärfend berücksichtigt werden. Die Strafrahmen des Strafgesetzbuches sind schließlich ziemlich weit. So kann eine Körperverletzung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert werden. Angemessene Strafen sind mit dem aktuellen Strafrecht auf jeden Fall möglich.
Die CSU-Innnenpolitikerin Andrea Lindholz schlägt vor, den Strafrahmen bei körperlichen Angriffen auf Politiker zu erhöhen. Doch das wäre reine Symbolik. Immerhin gibt es für die Beleidigung von Politiker:innen bereits seit dem Jahr 2021 einen erhöhten Strafrahmen. Hat das die Pöbler:innen beeindruckt? Eher nicht.
Die Symbolik von Sonderdelikten kann zudem nach hinten losgehen, wenn das neue Delikt Fälle nicht erfasst, die in der öffentlichen Wahrnehmung gleichbehandelt werden sollten. Warum etwa soll der Angriff auf Mandatsträger:innen härter bestraft werden als der Angriff auf einfache Parteimitglieder, die am Info-Stand oder beim Plakatieren attackiert werden?
Die Innenministerkonferenz ist insofern konsequent und unterstützt einen Gesetzentwurf des Bundesrats, der Strafverschärfung bei Angriffen auf jede Form gemeinnützigen Engagements vorsieht. Besonders „geschützt“ sind hier also auch Flüchtlingshelfer:innen und Fußball-Schiedsrichter:innen. Wenn schon Symbolik, dann für alle.
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IG
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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