Verein sieht Verstoß gegen Datenschutz: Beschwerde gegen die Schufa

Die Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. Die Firma widerspricht den Vorwürfen.

Scrabblebrett mit Buchstaben.

Welchen Wert hat das Wort Schufa? Foto: Steinach/imago

BERLIN dpa/taz | Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. In einer Beschwerde beim für die Schufa zuständigen Hessischen Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein den Vorwurf, dass das Unternehmen entgegen den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Verbrauchern in der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten vorenthalte. Diese Daten würden nur über eine kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“ für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Gratiskopie hätten. Die Schufa widersprach den Vorwürfen.

Die Schufa ist im Verbraucherbereich Deutschlands größte Auskunftei. Unternehmen wie Banken oder Online-Händler fragen bei ihr Daten zur Bonität ihrer potenziellen Kun­d:in­nen an. Auch bei der Wohnungsvermietung spielen die Schufa-Daten der Be­wer­be­r:in­nen in der Praxis eine Rolle – auch, wenn Ver­mie­te­r:in­nen erst dann einen Anspruch auf eine Bonitätsauskunft haben, wenn es um die unmittelbare Vertragsunterzeichnung geht.

Bei der als Datenkopie bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage einen „Basisscore“ mit. Bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft werden dagegen insgesamt sechs verschiedene „Branchenscores“ ausgewiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verordnung vorgeschrieben sei.

Das Unternehmen widerspricht: Es stelle mit der Datenkopie die „gesetzlich geforderten Informationen zur Verfügung“. Darüber hinaus beinhalte die Datenkopie auch Scorewerte und gehe damit über die gesetzliche Pflicht hinaus. Richtig sei aber, dass die kostenpflichtige Auskunft mehr Informationen enthält als die kostenlose – zum Beispiel die branchenspezifischen Scores, wie sie etwa Handel oder Banken verwenden.

Streit über Dauer der Auskunftserteilung

Der Datenschutz-Verband kritisiert zudem, dass die Schufa sich für die Ausstellung der kostenlosen DSGVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nehme als für die kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“. Bei Testbestellungen sei die bezahlpflichtige „Bonitätsauskunft“ nach fünf Tagen im Briefkasten gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft sei dagegen erst eine Woche später eingetroffen. Die Schufa erklärte hier, dass die Bearbeitungsdauer vom „Auftragsvolumen“ abhänge – und wie vom Gesetz gefordert in maximal einem Monat fertig sei.

Leidtragende sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines „Vorteils am Wohnungsmarkt“. Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man vergeblich.

Der Deutsche Mieterverbund verwies darauf, dass viele Miet­in­ter­es­sen­t:in­nen insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. „Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“, sagte eine Sprecherin. Auch wenn Ver­mie­te­r:in­nen darauf keinen Anspruch habe, hätten die In­ter­es­sen­t:in­nen oft keine andere Wahl, als die Unterlagen vorzulegen.

Die Schufa steht mit ihren Geschäftspraktiken immer wieder in der Kritik. So löschte die Auskunftei vor einem knappen Jahr vor dem Hintergrund damals laufender Gerichtsverfahren die Daten zu Insolvenzen von 250.000 Ver­brau­che­r:in­nen und verkürzte die Speicherfrist für diese Informationen von drei Jahren auf sechs Monate. Und im Dezember stellte der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Scoring-Praxis in Frage.

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