Pommes mit Ketchup

In Brandenburg an der Havel eskaliert der Streit um ein paar Pommes – was steckt dahinter? Foto: Jena Ardell/getty images

Große taz-Recherchen 2023:Was danach geschah

Journalismus deckt Missstände auf. Und dann? Ein Blick zurück auf einige taz-Recherchen des zu Ende gehenden Jahres – und auf ihre Folgen.

26.12.2023, 08:39  Uhr

Ein hoher Funktionär in der Bundeswehr, der gleichzeitig für die AfD aktiv ist – eine Uni im Iran, die von der islamischen Revolutionsgarde betrieben wird – und ein Schwarzer Essenslieferant, der von einem Johanniter-Sanitäter tätlich angegriffen wurde.

Das sind nur einige der Recherchen, die uns dieses Jahr in der taz beschäftigt haben. Zum Ende des Jahres haben wir nachgehakt, was aus unseren Geschichten geworden ist – und wollen Danke sagen. Denn Recherchen brauchen Zeit. Und sind nur möglich durch Unterstützung von Ihnen, unseren Le­se­r:in­nen und Genoss:innen.

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Der AfD-Mann in der Bundeswehr

Eine Nachricht, im journalistischen Sinne, ist eine Meldung, die darüber informiert, dass etwas passiert ist. Selten ist es Journalisten eine Nachricht wert, dass nichts passiert ist. Im Fall des AfD-Mannes in der Bundeswehr, ist es uns das aber.

Im Juli berichtete die taz über Oberstleutnant Stefan P.. Er gehört zum Territorialen Führungskommando der Bundeswehr. Seine Aufgabe dort ist es unter anderem, die nationale Sicherheitslage Deutschlands zu bewerten. Die taz brachte ans Licht, dass P. sich gleichzeitig als Politiker der AfD engagiert. P. war in Rheinland-Pfalz Abgeordneter in einem Kreistag und vertritt die AfD dort bis heute in einem Ausschuss. Er ist also aktives Mitglied einer Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall beobachtet und in Thüringen, Sachsen-Anhalt und seit Dezember auch in Sachsen als gesichert rechts­ex­trem einstuft.

Die Bundeswehr versucht seit Jahren, Rechte in der Truppe in den Griff zu bekommen. Wie passt da ein AfD-Politiker in sicherheitsrelevanter Führungsposition dazu? Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr reagierte im Juli nicht auf eine taz-Anfrage dazu. Das Verteidigungsministerium und der MAD wollten sich zu dem konkreten Fall von Oberstleutnant Stefan P. nicht äußern und verwiesen auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte allgemein zum Umgang mit der AfD innerhalb der Bundeswehr: Sol­da­t*in­nen seien grundsätzlich frei in der Ausübung ihres politischen Engagements. Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei stelle nicht zwingend ein Dienstvergehen dar, „vielmehr ist der konkrete Einzelfall zu bewerten“.

An der Position von Oberstleutnant P. hat sich nach Informationen der taz auch nach unserer Berichterstattung im Juli nichts geändert. Er ist weiterhin beim Territorialen Führungskommando. Dort verantwortet er als Sachgebietsleiter weiterhin die Nachrichtenlage im Inland. Er bewertet Bedrohungen für die Bundeswehr und ihre Nato-Verbündeten in Deutschland, etwa durch Russland oder Rechtsextremisten, steht im Austausch mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie dem Bundesnachrichtendienst (BND) und hat Zugang zu Geheimnissen.

Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte auf erneute Nachfrage der taz im Dezember, dass die Bundeswehr weiterhin keine Auskünfte zu „Einzelpersonalangelegenheiten“ erteilen dürfe. Er versicherte: „Extremismus in jeglicher Form hat in der Bundeswehr keinen Platz“. Die Einstufung einer Verdachtsperson als „Person mit fehlender Verfassungstreue“ folge keinem Automatismus, sondern werde fallbezogen geprüft.

Der taz-Artikel soll intern für Diskus­sionen gesorgt haben, danach wurde aber wohl hauptsächlich nach den vermeint­lichen Whistleblowern gesucht und sinngemäß auf die „Lügenpresse“ geschimpft.

Für Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken, stellen auch vermeintlich weniger radikale AfD-Funktionäre in sensiblen Positionen eine Sicherheitslücke dar. Die AfD sei eine extrem rechte Partei und völkische Nationalisten bestimmten die Richtung. „Mitglieder einer Partei, aus der heraus sich an Umsturz- und Terrorvorhaben beteiligt wird, können nicht gleichzeitig die rechtsextremistischen Gefahren im Innern der Bundeswehr bewerten“, sagt Renner der taz.

#MeToo-Vorwürfe gegen Rabbi

Am 22. September versammelt sich eine Gruppe von Frauen in der Jerusalemer Innenstadt. Sie sind aufgebracht von dem, was sie in der taz gelesen haben: Mehrere Frauen werfen dem Rabbi der Jüdischen Gemeinde in Berlin, Reuven Y., sexuelle Übergriffe vor. Er soll seine Übergriffe mit erfundenen religiösen Vorschriften begründet haben. In dem Aufruf zu der Protestaktion in Jerusalem heißt es: „Wir wollen, dass über diesen Fall in der is­rae­lischen Presse berichtet wird. Wir werden tun, was wir können, damit es Gerechtigkeit gibt.“

Die taz hatte Anfang August über die Vorwürfe berichtet und dafür mit mehreren Frauen gesprochen, die Reuven Y. beschuldigen, sie zum Teil über Monate oder Jahre psychisch manipuliert zu haben.

Von seinem bisherigen Arbeitgeber, der Jüdischen Gemeinde Berlin, wurde Reuven Y. aufgrund der Vorwürfe entlassen, er geht jedoch juristisch gegen diese Kündigung vor. Genauso wie gegen die Berichterstattung der taz und weiterer Medien.

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Dass MeToo-Recherchen ein juristisches Nachspiel haben, ist eher die Regel als die Ausnahme. In den Verfahren geht es weniger um die Frage, ob die Vorwürfe stimmen, sondern darum, ob die Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten wurden. Zu diesen gehört auch, dass es genügend gerichtsfeste Indizien dafür gibt, dass die Vorwürfe stimmen könnten.

Für die strengen Regeln der Verdachtsberichterstattung gibt es gute Gründe: Sie verhindern, dass allein auf der Basis von Gerüchten Berichte veröffentlicht werden, die für die Beschuldigten sehr schwerwiegende Konsequenzen ­haben können. Gleichzeitig ist es gerade bei MeToo-Geschichten oft nicht einfach, die Anforderungen zu erfüllen, etwa, weil die Betroffenen ihre Identität nicht preisgeben wollen und deswegen keine eidesstattlichen Versicherungen abgeben können.

Bei der taz-Recherche zu Reuven Y. war das anders. Sie stützt sich unter anderem auf mehrere solcher eidesstattlichen Erklärungen. Die betroffenen Frauen versichern darin unter Strafandrohung, die Wahrheit zu sagen. Nichtsdestotrotz zieht sich die juristische Auseinandersetzungen zwischen der taz und Rabbi Y. hin. Vor Gericht und in Schriftsätzen kämpfen wir dabei um einzelne Formulierungen.

Gegen die Frauen, die mit der taz gesprochen haben, geht Reuven Y. ebenfalls juristisch vor. Die taz ist mit ihnen weiterhin im Kontakt. Sie beklagen, dass sie bisher keine psychologische oder juristische Unterstützung etwa von der Jüdischen Gemeinde Berlin erhalten haben.

Die Uni der Mullahs

Deutsche akademische Institutionen und Wis­sen­schaf­le­r*in­nen haben ihre Kontakte zu einer Universität in Iran überprüft und teilweise beendet. Die taz hatte im November berichtet, dass die iranische University of Religions and Denominations (URD) von Führungspersonen der islamischen Revolutionsgarde (IRGC) geleitet wird und Verbindungen zur libanesischen Terrororganisation Hisbollah bestehen. Auch begrüßte die Uni Gewaltakte gegen Israel.

Zahlreiche deutsche Universitäten haben mit der URD zusammengearbeitet. Studienfahrten, Gastvorträge, Projekte oder Kooperationen bestanden unter anderem mit der Universität Paderborn, der Universität Münster, der Universität Potsdam, der Freien Universität Berlin sowie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Die Organisation United Against Nuclear Iran (UANI) hatte diese Verbindungen publik gemacht. Die Universi­ty of Religions and Denominations sei de facto ein Arm der Revolutionsgarde, heißt es in der Untersuchung der UANI. Unter dem Deckmantel des interreligiösen Austauschs seien in den letzten Jahren Verbindungen zu deutschen Unis geknüpft worden. „Wir wissen, dass die IRGC die Zusammenarbeit mit Universitäten nutzt, um verdeckte Operationen durchzuführen und ausländische Staatsangehörige für ihre Ziele zu rekrutieren“, erklärte Kasra Aarabi von UANI.

Auf taz-Nachfrage verurteilten die deutschen Universitäten im November die israelfeindlichen Positionen der URD, erklärten, sie hätten von der Verbindung zu den Revolutionsgarden nichts gewusst, die Kooperationen seien beendet. Es habe sich nur um individuelle Kontakte gehandelt.

Nach dem taz-Bericht beendete eine Wissenschaftlerin, die mit der Universität Paderborn und Universität Zürich verbunden ist, ihre Kooperation. Sie hatte für Februar ein internationales Symposium mit der URD organisiert, an dem auch Wis­sen­schaft­le­r*in­nen aus Italien, Norwegen, der Türkei und den USA beteiligt sind. Das Symposium findet nun ­online ohne eine Beteiligung der URD statt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hatte bis Ende 2021 vier Projekte deutscher Hochschulen mit der URD gefördert. Nach dem taz-Bericht wurden vier aktuelle Kooperations­projekte deutscher Hochschulen erneut überprüft, an denen iranische Partner beteiligt sind. Keine der Institutionen steht laut DAAD auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union.

Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte sich nach dem taz-Bericht die Förderung zweier Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten angeschaut, bei denen auch Wis­sen­schaft­le­r*in­nen der URD unter den internationalen Partnern waren. Es seien keine Gelder nach Iran geflossen.

Kein Geld mehr für Hilfe

Anfang des Jahres berichtete die taz, wie sich das erste Jahr des Ukrainekriegs auf die Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer in aller Welt ausgewirkt hat: Obwohl der Ukraine viele Milliarden an Hilfszahlungen zugesichert wurden, blieb die Hilfe für andere Konflikte zunächst unangetastet. Die Ukraine bekam Geld aus Sondertöpfen, unter anderem solchen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen. Die Hilfe ging deshalb nicht auf Kosten jener für Menschen im Globalen Süden. Das hat sich mittlerweile geändert.

Von Anfang an wurde die Ukraine weitaus großzügiger bedacht als notleidende Staaten in anderen Teilen der Welt: Im ersten Jahr des Kriegs erhielt die Ukrai­ne Zusagen über 11,9 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe. Die EU gab erhebliche Mittel und Kreditgarantien aus ihrem „Außenpolitischem Instrument“, aus dem auch die Entwicklungshilfe finanziert wird.

Und so bekamen Hilfsorganisationen 78 Prozent der als Bedarf angemeldeten Summe – der weltweit höchste Wert. Für Somalia etwa kamen 2022 gerade 58 Prozent der benötigten Hilfszahlungen zusammen. Einen direkten Zusammenhang gab es indes nicht – nach übereinstimmenden Angaben von Hilfsorganisationen wurden die Ukraine-Ausgaben zunächst aus Sonderetats bestritten. Die Hilfe für andere Notsituationen blieb unangetastet.

Ein Jahr später ist die Lage indes dramatisch: Sonderetats laufen aus, neue Kriege wie die im Sudan und in Gaza sowie Extremwetterereignisse ließen den Bedarf an Hilfe enorm wachsen.

Gleichzeitig rechnen die UN mit einem derartigen Einbruch der Hilfszahlungen, dass sie ihren angemeldeten Bedarf für 2024 von vornherein um rund ein Fünftel zurückgeschraubt haben. Die Folge: Allein dadurch werden rund 60 Millionen Menschen keine Hilfslieferungen bekommen. In Gaza leidet nach UN-Angaben rund die Hälfte der 2 Millionen Ein­woh­ne­r:in­nen an Hunger. In Teilen des Jemen hat das UN-Welternährungsprogramm wegen Geldmangels seine Arbeit eingestellt, obwohl in dem Land 17 Millionen Menschen nicht genug zu essen haben. Und in Asien gelten 55 Millionen Menschen mehr als unterernährt als vor der Pandemie.

Russische Propaganda in der EU

Bei manchen Investigativ-Texten ist die Arbeit nicht beendet, wenn der Text in der Zeitung steht. So ist es auch bei unserer Recherche zu dem Luxemburger Unternehmen GCore. Unser erster Text erschien im Fe­bruar 2023, der zweite im Juli 2023 – aber Arbeit machen sie uns bis heute.

Die Europäische Union hatte nach dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine die Verbreitung des russischen Propagandasenders Russia Today (RT) sanktioniert. Verboten ist auch, den Sender technisch zu unterstützen.

Doch die Frage, wer diese Sanktionen durchsetzt, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Eigentlich sind die Mitgliedstaaten der EU dafür zuständig. Aber die deutschen Behörden duckten sich auf unsere Anfrage weg.

Wir konnten zeigen, dass die Firma GCore und Russia Today technisch verbunden waren. Die Recherche drehte sich um russische Propaganda in Europa, um ein Grillfest des Luxemburger Premierministers, weltweite Servernetze, Kriegsspiele im Internet, EU-Sanktionen und zahnlose Behörden.

In Luxemburg hat unsere Recherche einiges in Gang gesetzt: Nach unserer Veröffentlichung brachten Abgeordnete das Thema in das Luxemburger Parlament ein. Der Premier äußerte sich dazu und sagte, seine Behörden seien im Austausch mit der Firma, die habe den verbotenen Inhalt „prompt gelöscht“.

Sie verstehen nur Bahnhof? Weitere Details aus unserer Recherche können wir derzeit nicht nennen, denn GCore ist juristisch gegen die Veröffentlichung vorgegangen. Wir befinden uns in einem Rechtsstreit, beide Texte sind so lange nicht verfügbar.

Für ein paar Pommes

Nelson Mbugu sieht erleichtert aus, als er Anfang November den Saal 4 im Brandenburger Landgericht betritt. Er trägt einen braunen Anzug, seine kleinen Zöpfe hat er auf dem Kopf zusammengebunden.

Rund 20 Leute sind gekommen, um ihn heute zu unterstützen, Freunde, Familie, Mitarbeiter einer Opferberatungsstelle. An diesem Tag soll das Urteil fallen gegen den Mann, der ihm vor mehr als einem Jahr brutal den Arm gebrochen hat: Florian P.

Die taz hatte den Fall publik gemacht. Florian P. war Notfallsanitäter bei den Johannitern in Brandenburg an der Havel. Er koordinierte zu der Zeit den Katastrophenschutz der Stadt. Drei Monate vor dem Angriff war er von der Stadt für sein ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet worden.

An jenem Abend im September 2022 hatte Florian P. in der Geschäftsstelle der Johanniter junge Leute zum Thema Katastrophenschutz fortgebildet. Am Ende der Fortbildung sollte es Burger und Pommes geben von McDonald’s. Nelson Mbugu, der zu dieser Zeit als Lieferfahrer für McDonald’s arbeitete, brachte die Bestellung. Aber offenbar fehlten Pommes. P. lief Mbugu hinterher, der saß schon wieder in seinem Auto. Es kam zur Diskussion am offenen Autofenster, P. griff Mbugus Arm und drückte ihn über den Rahmen des Autofensters, bis er brach.

So erzählt es Mbugu im November vor dem Gericht in Brandenburg. Der Angeklagte P. schweigt über den ganzen Prozess hinweg. Das Gericht sieht Mbugus Schilderung als erwiesen an und verurteilt Florian P. zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 3.600 Euro an den Weißen Ring zahlen. Er ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Mbugu war nach dem Angriff acht Monate krankgeschrieben. Er wurde operiert, ist noch immer in therapeutischer Behandlung. Im Prozess liest die Richterin ein Gutachten von Mbugus Therapeuten vor. Darin heißt es, Mbugu leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, er verlasse nur noch selten das Haus, meide die Dunkelheit.

Aber er hat Hoffnung, dass mit dem Urteil nun alles besser werde, erzählt Mbugu der taz. Seinen Arm kann er wieder bewegen, die Schmerzen sind seltener geworden. Seit April hat er einen neuen Job: Er arbeitet jetzt in einer Zahnradmanufaktur in der Qualitätskontrolle. Computerarbeit, feste Schichten, festes Kollegium. Die Arbeit als Lieferant fehle ihm, er war gern unterwegs. Doch die Vorstellung, er müsse wieder an fremden Türen klingeln und Essen übergeben, mache ihm Angst.

Florian P. war wenige Wochen nach dem Angriff aus Brandenburg nach Sachsen-Anhalt gewechselt. Der dortige Johanniter Regionalverband erfuhr erst auf taz-Nachfrage von dem Angriff. P. wurde daraufhin freigestellt. Er arbeitet nun nicht mehr bei den Johannitern.

Seinen Ehrenamtspreis der Stadt Brandenburg darf Florian P. jedoch behalten. Nach seiner Verurteilung befasste sich die Stadt damit. Die Rücknahme dieses Preises, schreibt eine Sprecherin auf taz-Anfrage, komme nach der Satzung nicht in Betracht.

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