Koalition findet Kompromiss

Einigung bei Einbürgerungen und Abschiebungen: Gesetze im Januar

Von Daniel Bax

Schneller einbürgern, schneller abschieben: beides kann der Bundestag im Januar beschließen, nachdem die Koalition sich jetzt geeinigt hat. Knapp fiel die gemeinsame Erklärung aus, welche die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP dazu am Mittwoch verschickten. Man habe „eine Einigung erzielt, die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht werden“, erklärten Rolf Mützenich (SPD), Christian Dürr (FDP), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) für ihre Fraktionen.

Laut Gesetzentwurf kann man künftig nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland hier Staatsbürger werden. Bisher musste man mindestens acht Jahre hier leben. In Ausnahmefällen soll es schon nach drei Jahren möglich sein, sich einbürgern zu lassen: bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement. Den alten Pass muss man dafür nicht mehr aufgeben – was jetzt schon für EU-Bürger und einige andere gilt, soll zur Regel werden.

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass man keine staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Grüne und Abgeordnete der SPD hatten Ausnahmen für Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, gefordert – ohne Erfolg. Das ist nun Ermessenssache. Verschärft werden die Regeln bei Abschiebungen. Be­hör­den­ver­tre­te­r*in­nen sollen in Gemeinschaftsunterkünften nicht nur das Zimmer der Abzuschiebenden betreten dürfen, sondern auch andere Räume. Außerdem kann der „Ausreisegewahrsam“ von bislang 10 Tagen auf maximal 28 Tage verlängert werden.