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Wahltermin im Februar möglich

Bundesverfassungsgericht will kurz vor Weihnachten Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl verkünden

In welchem Ausmaß die Bundestagswahl 2021 in Berlin nach den dortigen Pannen wiederholt werden muss, wird am 19. Dezember klar. Dann will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag verkünden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme reicht. Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden.

In vielen Berliner Wahllokalen war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen, falsche oder fehlende Stimmzettel, Wahllokale blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet. Karlsruhe hatte sich schon im Juli mit der Frage befasst, ob solche Vorfälle als Wahlfehler zu bewerten seien.

Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2.256 Berliner Wahlbezirke sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der Unionsfraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt habe.

Nach der Terminankündigung am Freitag nannte Bröchler den 11. Februar als möglichen Termin für die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Das fiele in die vorgeschriebene Spanne von 60 Tagen nach dem Verkündungstermin und ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anfängt. (dpa)

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