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Vorkaufsrecht in BerlinAuferstanden von den Toten?

Nachdem Neukölln das Vorkaufsrecht gezogen hat, schöpfen auch Mie­te­r*in­nen in Mitte Hoffnung. Sie appellieren an Senat und Bezirk.

Die Hausgemeinschaft Seestraße 110 Foto: Privat

Berlin taz | Fast fühlt man sich an die Zeiten der Mieten- und Häuserkämpfe erinnert, wenn man an dem Haus Seestraße 110 in Wedding vorbeigeht. Aus den Fernstern hängen Transparente: „Vorverkauf statt Ausverkauf“. Das ist dann auch das zentrale Anliegen der Mie­te­r*in­nen der 27 Wohnungen in der Seestraße.

Sie kämpfen darum, auch weiterhin zu bezahlbaren Mieten dort wohnen zu können und befürchten verdrängt zu werden. Die Zeit ist knapp: Das Haus soll am 10. Oktober an einen privaten Investor verkauft werden. Um das abzuwenden, fordern die Mie­te­r*in­nen vom Bezirksamt Mitte, das Vorkaufsrecht für das Haus auszuüben, wie es jüngst Neukölln mit der Weichselstraße 52 vorgemacht hat.

Lange schien das Vorkaufsrecht tot. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 setzte den damit verbundenen Versuchen, Wohnraum den privaten Profitinteressen zu entziehen, enge Grenzen. Mit dem Haus an der Neuköllner Weichselstraße scheint das Vorkaufsrecht auferstanden.

Die Mie­te­r*in­nen der Seestraße appellieren nun an den Bezirk und den Senat, auch im Fall der Seestraße ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Christoph Mayer, der Sprecher der Hausgemeinschaft, ist fast täglich in Gesprächen mit Po­li­ti­ke­r*in­nen, er hat Hoffeste organisiert und Kundgebungen, sich in die Feinheiten der Regularien des Vorkaufsrechts eingearbeitet. „In der Seestraße 110 wohnen viele Menschen mit geringen Einkommen. Sie sind die ersten, die verdrängt werden, wenn hier ein Investor aus dem Gebäude Profite erwirtschaften will“, sagt Mayer zur taz.

Unterstützung von Linkspartei und SPD-Linken

Unterstützung bekommen Mayer und seine Mit­strei­te­r*in­nen von der Linken. Die Co-Chefin des Bezirksverbands, Martha Kleedörfer, sagt zur taz: „Eine ganze Hausgemeinschaft kann aus dem Biss eines Immobilienhais befreit werden – wenn Bezirk und Senat eingreifen. Das muss nun geschehen.“ Auch der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Mathias Schulz, betont gegenüber der taz, dass er das Anliegen der Mie­te­r*in­nen in der Seestraße 110 unterstützt. Wobei auch Schulz daran erinnert, dass Neukölln jetzt das Vorkaufsrecht gezogen hat.

Der Erfolg in der Weichselstraße ist auch ein Motivationsschub für die Mie­te­r*in­nen in der Seestraße. „Aktuell diskutieren wir, ob wir eine Fristverlängerung fordern, damit wir mehr Zeit haben, Senat und Bezirk von der Anwendung des Vorverkaufsrechts zu überzeugen“, sagt Mayer. Das ist keine leichte Aufgabe. Selbst als es noch unkomplizierter möglich war, wurde in Mitte das Vorkaufsrecht erst 6 Mal angewandt.

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2 Kommentare

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  • Dier damalige Ausübung des Vorkaufsrechts war schon immer rechtswidrig, das Verwaltungsgericht hat das Recht ja nicht geändert.

    Die jetzige Ausübung des Vorkaufsrechtes war ebenso rechtwidrig und dies würde das Bundesverwaltungsgericht ebenso erkennen. Es braucht halt nur einen Kläger, der den ganzen Weg durch die Instanzen geht.

  • Vorkaufsrecht sollte sich an eine Bedingung knüpfen: Kaufpreis, Instandhaltung und Modernisierung müssen über Mieten finanziert werden. Sollte kein Problem sein nach Abschied von geldguerigem Investor