Nach „Privacy Shield“ und „Save Harbor“: Neues Datenschutzabkommen in Kraft

Zweimal hat der EuGH eine Regelung zwischen der EU und den USA gekippt. Nun gibt es einen neuen Rechtsrahmen – und Kritik.

Glasfaserkabel stecken in einem Rechenzentrum

Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA in Kraft Foto: Matthias Balk/dpa

BRÜSSEL dpa | Drei Jahre nach dem Aus der Absprache „Privacy Shield“ ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in die USA übermittelt würden, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Die neue Regelung führt demnach verbindliche Garantien ein, um die zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken auszuräumen.

Der EuGH hatte den „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern. Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden. Der „Privacy Shield“ war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung „Safe Harbor“ vom EuGH gekippt worden war.

Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems. Dessen Datenschutzorganisation Noyb beklagte am Montag, dass das neue Abkommen weitgehend eine Kopie des gescheiterten „Privacy Shield“ sei. „Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Pingpong satthaben.“

„Von der Leyen ist EU-Recht egal“

Künftig dürfen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei, hieß es seitens der EU-Kommission. „Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Die US-Regierung begrüßte das neue Abkommen. Die Ankündigung stelle „den Höhepunkt einer jahrelangen engen Zusammenarbeit“ zwischen den USA und der EU dar, teilte US-Präsident Joe Biden mit.

Schrems kritisierte, dass die USA dem Wort „verhältnismäßig“ eine andere Bedeutung beimessen würden als der EuGH. Auch aus der Politik kam scharfe Kritik: „Von der Leyen ist EU-Recht endgültig egal. Sie weiß, dass das neue Abkommen vor dem EuGH scheitern wird“, kritisierte der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP). Die finanziellen Kosten müssten dann zum dritten Mal die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zahlen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.