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Foto: Gordon Welters

Hart reglementierte Kunst in DeutschlandDas Lied der Straße

Für Straßenmusik herrschen strenge Regeln. In Potsdam etwa müssen Musikanten nach einer halben Stunde umziehen und die nächste volle Stunde abwarten.

Von Andreas Hartmann aus Potsdam

M an braucht nicht lange, um auf der Brandenburger Straße, der beliebten Fußgängerzone in der Innenstadt Potsdams, auf die ersten Straßenmusiker zu treffen. Es ist zwar brüllend heiß an diesem Donnerstagnachmittag, aber da sitzt trotzdem einer in der Sonne und spielt sein Akkordeon.

Niemand beachtet ihn groß. Die Brandenburger Straße ist eine hochfrequentierte Einkaufsstraße, in der sich Laden an Laden reiht. Die Passanten sind auf Shoppingtour, und wer hier öfter unterwegs ist, registriert irgendwelche Akkordeonspieler oder andere Instrumentalisten, die in Scharen unterwegs sind, schon gar nicht mehr. Denn die Fußgängerzone ist der Hotspot für Straßenmusiker schlechthin in Potsdam. Man kommt kaum drum herum, nach ein paar Metern vom ersten Ständchen beglückt zu werden.

Als Konstantin Skripariu stellt sich der Mann mit dem Akkordeon vor, der ursprünglich aus Rumänien stammt und derzeit in Berlin lebt. Drei bis vier Mal in der Woche komme er nach Potsdam, berichtet er, um hier zu musizieren – immer in der Brandenburger Straße. 30 bis 40 Euro könne er danach im Durchschnitt aus seinem Hut fischen, manchmal auch 50. Sein Deutsch ist nicht besonders gut, aber was man so herausfindet im Gespräch, ist, dass er ganz zufrieden damit ist, wie es so läuft zwischen ihm und den Potsdamern.

Und dass es so unkompliziert sei, hier zu spielen, im Vergleich zu Berlin. Sich umständlich eine Genehmigung besorgen muss er nicht. Einzige Auflage in Potsdam: Nach einer halben Stunde an einem Ort muss er verschwinden und darf sein Instrument erst an einer anderen, mindestens 300 Meter entfernten Stelle wieder auspacken.

Man hört das oft von Straßenmusikern in Berlin, dass in der deutschen Hauptstadt, eigentlich ein äußerst beliebtes Pflaster bei diesen, alles überreguliert sei. Wer in der U-Bahn spielen will, braucht dafür eine Genehmigung von der BVG. Und wer auf bestimmten Plätzen auftreten möchte, muss sich das vom jeweils zuständigen Bezirk erlauben lassen. Aber jeder Bezirk hat andere Regeln, Dauer und Höhe der Gebühr für eine Genehmigung sind unterschiedlich. Vielen ist das zu kompliziert, und so stellen sich viele einfach ohne amtlichen Segen auf die Straße, in der Hoffnung, dass niemand vom Ordnungsamt auftaucht.

Dagegen klingt das Verfahren in Potsdam tatsächlich vergleichsweise simpel. Allerdings wurde es erst vor ein paar Wochen auch hier verkompliziert. Musikdarbietungen mit Verstärker beispielsweise waren auch bislang schon verboten, nun aber wird zusätzlich die „Benutzung von lauten Rhythmus- und Blasinstrumenten“ untersagt.

Und vor allem ist jetzt neu, dass nur noch in der ersten Hälfte jeder vollen Stunde gespielt werden darf. Um demnach auf seine halbe Stunde Spielzeit an einem Ort zu kommen als Straßenmusiker in Potsdam, muss man also eigentlich immer genau auf seine Uhr schauen und pünktlich zur vollen Stunde loslegen.

Einer, der gerade seine Gitarre ausgepackt hat und schon bald damit beginnt, „Working Class Hero“ von John Lennon zu klampfen, sagt, dass er bisher noch nie Probleme hatte bei seinen Auftritten in der Brandenburger Straße. Er komme regelmäßig aus dem eine halbe Stunde Zugfahrt entfernten Bad Belzig hierher und hat sogar einen Künstlernamen: Eskinth. Er hoffe, irgendwann von seiner Musik ­leben zu können. Wenn sich erst einmal eine Menschentraube um ihn gebildet habe und alle begeistert zuhören würden, hätte ihm noch nie jemand gesagt, dass nun die halbe Stunde rum sei und er verschwinden solle.

Schon seit Jahren beschweren sich neben Geschäftsleuten vor allem Anwohner darüber, dass es zu viel und zu laut mit der Musik vor ihren Haustüren geworden ist

Einen Massenauflauf erregt er mit seinem Spiel aber in den nächsten Minuten an diesem Donnerstagnachmittag nicht. Eher achtlos laufen auch diejenigen vorbei, die ihm eine Münze zustecken. Gefragt, warum er etwas gebe, obwohl er gar nicht zuhöre, antwortet ein Passant, der gerade aus dem nahe gelegenen Luckenwalde zu Besuch sei: „Weil die Musik in einer Fußgängerzone einfach mit dazugehört.“

Beschwerden gibt's überall

Dass nun in Potsdam versucht wird, die Straßenmusik stärker zu regulieren, kommt nicht von ungefähr. Schon seit Jahren beschweren sich neben ein paar Geschäftsleuten vor allem Anwohner der Brandenburger Straße darüber, dass es einfach zu viel und zu laut mit der Musik vor ihren Haustüren geworden sei. Auch andere Kommunen überall im Land haben mit ähnlichen Sorgen zu kämpfen.

In diesem Spannungsfeld, einerseits die Menschen mit Musik zu unterhalten und Freude zu bereiten, dabei aber andererseits auf allerlei Widerstände zu stoßen, bewegt sich die Straßenmusik schon seit jeher. In dem Buch „Musikalische Volkskultur in der Stadt der Gegenwart“ beschreibt der Musikwissenschaftler Günther Noll, welchem Argwohn bereits die „Spielleute“ im frühen Mittelalter ausgesetzt waren. Diese zogen von Dorffest zu Dorffest und spielten dort zum Tanz auf.

Mühe, die sich lohnt: Musiker auf der Brandenburger Straße bekommt Geld Foto: Gordon Welters

Dabei wurden auch gerne zotige Trink- und Liebeslieder vorgetragen, was der Obrigkeit und vor allem dem Klerus nicht so gut gefiel, und man begann damit, die umherreisenden Musikanten durch allerlei Erlasse zu ächten. Ihre soziale Stellung war sowieso ziemlich niedrig, sie wurden als „wurzellos“ diffamiert und zu den „Unehrlichen“ gezählt. Und als „Unehrlicher“ hatte man damals nicht viel zu melden. In eine Handwerkszunft durfte man nicht eintreten, und es war üblich, dass man am Abend nach seiner Darbietung auf einer Festivität wieder vor die Tore der Stadt gejagt wurde.

Bänkelsänger, Dudelsackpfeifer, Maultrommelspieler und Tanzgeiger spielten dennoch in großer Zahl bis zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in Städten und Dörfern auf, auch wenn durch immer mehr Regularien und teils auch schlichtweg Verbote versucht wurde, das Musizieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen einzuhegen oder ganz zu unterbinden.

Karrieresprungbrett Straße

Von der Straße direkt in die Charts – von solch einem Werdegang kann man ja wenigstens mal träumen als Straßen­musiker:in. Ein paar bekannte Beispiele für eine derartige Erfolgsgeschichte gibt es ja. Vorneweg das der Kelly Family, die Jahre lang mit Sack und Pack durch die Lande zog und von ihrer Straßenmusik mehr schlecht als recht lebte. Bis dann ein findiger Labelmanager auf die Idee kam, die ganze Truppe eine Platte aufnehmen zu lassen. Die Nummer mit der ungebundenen Hippie-Familie, die auf den Straßen dieser Welt ihre Freiheit fand, zog ungemein und machte die Kellys zu Superstars.

Ebenfalls ursprünglich von der Straße kommt Ed Sheeran, der im Alter von 18 Jahren auf Plätzen in London auftrat und heute als König des Normcores global bekannt ist. Die Liste weiterer Musiker:innen, die zu Beginn ihrer Karriere für Einnahmen in den Hut spielten, ist lang und vielfältig. Sie reicht vom österreichischen Liedermacher Wolfgang Ambros bis zum Jazzer Steve Coleman aus den USA.

Im 19. Jahrhundert soll es beispielsweise, davon weiß der Publizist Ernst Weber zu berichten, der sich viel mit der Volksmusikkultur Wiens beschäftigt hat, einen regelrechten Harfen-Boom auf den Straßen der österreichischen Hauptstadt gegeben haben. Überall griffen demnach die Leute in die Saiten ihrer Harfen, und wohl nicht jeder mit engelsgleichem Geschick. Man wollte weniger von diesen Harfenspielern, verlangte deswegen irgendwann eine Lizenz und stellte daraufhin immer noch striktere Regeln für das Harfenistentum auf.

Während des Nationalsozialismus verstummte die Straßenmusik nicht bloß in Wien und nicht nur die der Harfenisten so gut wie vollständig. Zu hören gab es jetzt nur noch die Marschkapellen der Braunhemden. Straßenmusiker wurden Bettlern gleichgesetzt und als „Arbeitsscheue“ und „Asoziale“ verfolgt. Ihnen drohte die Haft und die Einlieferung in ein Konzentrationslager.

Eine Wiederbelebung und bald auch eine neue Hochphase erlebte die Straßenmusik in der Bundesrepublik dann mit der Verbreitung der Fußgängerzonen in den Städten im Laufe der 1970er Jahre. Das war auch die Zeit, in der peruanische Volksmusikgruppen in Scharen durch die autofreien Bereiche deutscher Kleinstädte zogen und „El Condor Pasa“ trällerten. Nach der Wende und in der Folge eines Europas der offenen Grenzen machten sich vor allem osteuropäische Straßenmusiker auf, teilweise regelrecht den Kontinent zu bereisen. Darunter auch viele akademisch ausgebildete Instrumentalisten, die das Niveau der Straßenmusik auf ein neues Level brachten.

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Staatliche Repression mit Tradition

Und die dann endlich auch überhaupt in einer Stadt wie Potsdam auftreten konnten, was ihnen vorher so nicht möglich war. Denn in der DDR lief es wie unter den Nazis: Man versuchte, die Musik – solange sie nicht irgendwie vom Staat etwa in Aufmärschen organisiert war – von der Straße fernzuhalten. Sich irgendwo auf einen öffentlichen Platz zu stellen und zu musizieren war offiziell nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohten Strafen bis hin zur Inhaftierung.

Mit Musik wurde sowieso extrem restriktiv umgegangen im selbsternannten Arbeiter-und-Bauern-Staat. Es wurde darauf geachtet, dass in der Disco immer ein bestimmter Anteil von DDR-Musik aufgelegt wurde und nicht bloß die Beatles und die Rolling Stones – zu viel von diesem angloamerikanischen Kulturimperialismus hätte ja der geistigen Gesundheit der Jugend schaden können. Die Zensurbehörden arbeiteten auf Hochtouren und es wurde versucht, auf allen Ebenen ständig das Musiktreiben einzuhegen. Wer spielt was und wann, das musste man alles ganz genau wissen (war letztendlich aber gar nicht zu schaffen, gerade auf dem Lande, Stichwort Dorfdisco).

Nur wenige Meter weiter gibt's den nächsten Kunstgenuss im Vorbeigehen Foto: Gordon Welters

Es durften sowieso nur staatlich genehmigte Musiker auftreten oder staatlich geprüfte „Schallplattenunterhalter“ – Funktionärssprache für Disk­jockey –, auflegen. Ohne die sogenannte Pappe, die amtlich beglaubigte Spielerlaubnis, ging nichts. Und wer aufmuckte, bekam Auftrittsverbot oder wurde gar ausgebürgert, wie das bei Bettina Wegner, Wolf Biermann und anderen der Fall war.

Teilweise wurde versucht, das Verbot von Straßenmusik zu umgehen, indem man sich auf die Hinterhöfe von Mietshäusern stellte, hoffentlich unbeobachtet von der Stasi, und dann musizierte, in der Hoffnung, es würde ein paar Münzen aus den oberen Stockwerken regnen. Auf manchen Volksfesten wiederum nahm der Staat seine eigenen Regeln nicht so genau und gab die Erlaubnis, auf öffentlichen Plätzen aufzuspielen.

Und die Folkszene in den 1970ern war auch in der DDR aufmüpfig genug, dass sich so mancher aus dieser einfach ohne Erlaubnis mit seiner Gitarre auf die Straße stellte. Die Konsequenzen waren mal empfindliche Strafen, manchmal wurde ein Folkie von ­einem Ordnungsbeamten aber auch einfach ignoriert und durfte weiterspielen.

Aber prinzipiell hätte die Erlaubnis, dass Musiker und Musikerinnen einfach am Straßenrand drauflosspielen dürfen, einen ziemlichen Kontrollverlust zur Folge gehabt, und davor hatten die Staatsorgane der DDR eine riesige Angst. In einem Video aus dem Archiv der Deutschen Nationalbibliothek (www.dnb.de/stoerenfriede) beschreibt der Musikwissenschaftler Steffen Lieberwirth, der damals als Dramaturg im Gewandhaus in Leipzig arbeitete, was passierte, als sich die Bürger der DDR die Straßenmusik dann endlich im großen Stil nicht länger verbieten lassen wollten und im Sommer 1989 in Leipzig ein Straßenmusikfestival organisiert wurde. Die Namen der Veranstalter waren geheim, alles andere wäre lebensgefährlich gewesen, so Lieberwirth, und eine Genehmigung gab es nicht.

Trotzdem versammelten sich in der Leipziger Innenstadt an einem schönen Tag im Juni Musiker und Musikerinnen von überallher und spielten auf verschiedenen Plätzen auf. Und die Staatsmacht schritt tatsächlich ein, zerschlug Instrumente, zog die Leute an den Haaren weg. Sogar ein Trabbi mit Lautsprechern auf dem Dach fuhr herum, aus denen Schlager plärrten, um das Treiben zu stören.

„Die Partei hatte Angst vor Texten“, glaubt Lieberwirth, und natürlich wurde auch „We Shall Overcome“ auf diesem Straßenmusikfestival intoniert, der Klassiker aus der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, der in den ­Ohren der DDR-Staatsobrigkeit wie eine Drohung wirken musste.

In den deutschen Fußgänger­zonen wird Straßenmusik so eingehegt, dass sie eben nicht stört und im besten Fall den Konsum sogar durch Steigerung einer Wohlfühl­atmosphäre anregt

Lieberwirth glaubt, die Menschen hätten damals begriffen, dass ein Staat, der so mit der Musik und denen, die sie machen, umgeht, keine Zukunft haben kann. Der Moment, in dem die unregulierte Musikdarbietung mit aller Macht auf die Straßen in der DDR drängte, sei für ihn die „Generalprobe der Revolution von 1989“ gewesen.

Subversive Kräfte

Diese subversive Kraft hat die Straßenmusik heute auch in Potsdam nicht mehr. Nicht mit Verboten, sondern mit den oben beschriebenen Regularien wird sie im Kapitalismus der BRD domestiziert. In den deutschen Fußgängerzonen wird sie so eingehegt, dass sie eben nicht stört und im besten Fall den Konsum sogar durch Steigerung einer Wohlfühlatmosphäre durch möglichst nicht weiter störende Klänge anregt und dazu beiträgt, das System noch besser am Laufen zu halten.

In München geht man sogar so weit, dass man erst vor einem Gremium vorspielen muss, wenn man als Straßenmusiker eine Genehmigung bekommen möchte. Dahinter scheint wie schon im Mittelalter und später in der DDR ein weiterhin vorhandenes grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Straßenmusik zu stecken und der Wunsch, diese zu kontrollieren.

Der Mühe Lohn, wobei er gegen Scheine wohl auch nichts hätte Foto: Gordon Welters

Nicht alle Geschäftsleute in der Brandenburger Straße in Potsdam sollen ja nur Freude empfinden, wenn bei ihnen ums Eck jemand sein Instrument auspackt. Aber in den Läden, in denen man sich selbst so umhört, ist man ziemlich gelassen. Im Blumenladen „Blume 2000“, gegenüber dem gerade ein Mann mit Gitarre, eine singende Frau und ein auf eine selbstgebastelte Trommel klopfender Junge nebeneinander stehen und musizieren, sagen die beiden Mitarbeiterinnen, dass die Darbietungen auch schon mal nerven können, wenn sie zu laut seien und man beim Gespräch mit Kunden sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne. Aber im Großen und Ganzen seien sie eher eine willkommene Abwechslung im Arbeitsalltag.

In einem Shop, in dem allerlei Accessoires und alles von Geldbeuteln bis Socken­ verkauft wird, spricht die Frau hinter dem Ladentresen sogar mit großer Begeisterung von der Straßenmusik. „Das sind teilweise echte Künstler, die hier spielen“, sagt sie, „viele von ihnen wollen mehr, als bloß ein paar Cents zu verdienen.“ Tolle Cellisten, sogar Leute, die ihr Klavier mit zur Brandenburger Straße geschleppt haben, all das habe sie bereits erlebt. Und das findet sie großartig. Zu denjenigen, denen es manchmal zu viel wird mit der Musik im öffentlichen Raum, fällt ihr nur ein: „Wer eh schon nicht mit seinem Leben zurechtkommt, der fühlt sich auch von der Musik gestört.“

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2 Kommentare

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  • Und was ist mit 》 In Deutschland ist das Recht zur Kunstfreiheit, ebenso wie die Pressefreiheit, inArt.5 Absatz 3 Satz 1 bis 3 des Grundgesetzes (GG)verankert. Als vorbehaltlos gewährtes Grundrecht genießt die Kunstfreiheit eine herausgehobene Stellung im deutschen Verfassungsgefüge《 (Wikipedia)?

    Im Zweifel, frei nach Filbinger, 'was die Nazis schon verboten haben, gehört auch heute eingeschränkt'?

    • @ke1ner:

      Ob jede Strassenmusik aber Kunst ist und von der Umgebung ertragen werden muss, das ist die entscheidende Frage. Nicht immer gleich mit dem Recht auf Kunstfreiheit kommen. Es ist nicht alles Kunst, was glänzt.