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Musizieren im U-BahnhofDer Sound der U-Bahn ist zurück

Ab kommender Woche dürfen Stra­ßen­mu­si­ke­r:in­nen wieder auftreten. Die BVG vergibt nach der Corona-Pause Genehmigungen.

Er darf ab nächster Woche auch wieder unterirdisch auftreten: Straßenmusiker in Berlin Foto: dpa

Berlin taz | Bis zum Beginn der Pandemie war es geliebte Tradition – das Musizieren auf Berliner U-Bahnhöfen. Coronabedingt vergab die BVG seitdem keine Genehmigungen an Stra­ßen­mu­si­ke­r:in­nen mehr. Das ändert sich am kommenden Mittwoch, nachdem am 2. Februar die Maskenpflicht in den Zügen und Bussen endete, wie die BVG am Freitag mitteilte. „Wir sind selbst gespannt, wie die Resonanz sein wird nach drei Jahren Pause“, sagte Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, der taz.

Auf rund 40 U-Bahnhöfen gibt es von der BVG ausgesuchte und ausgeschilderten Standorte. Dort sollen auch Durchsagen noch hörbar sein, auf die vor allem sehbehinderte Fahrgäste angewiesen sind. Um dort spielen zu dürfen, müssen sich Mu­si­ke­r:in­nen Genehmigungen von der BVG holen, immer Mittwochs und dann jeweils für eine Woche. Wer als erstes kommt, kann sich den Wunsch-Standort aussuchen. Pro Tag kostet die Genehmigung 10 Euro.

Besonders gefragt sind jene Standorte, wo viele Leute unterwegs sind, sagte Falkner. Vor der Corona-Musik-Pause sei das unter anderem der Alexanderplatz gewesen. „Da ist aber wegen der teilweisen Sperrung der U2 nicht so viel los wie sonst.“

Vor der coronabedingten Unterbrechung wurden, abhängig von der Jahreszeit, laut dem BVG-Sprecher wöchentlich oft mehr als 60 Genehmigungen erteilt. Interesse sei immer da, aber nicht immer für alle Standorte: „Es sind auch Leute dabei, die aus dem Ausland oder anderen Städten kommen, um bewusst eine Woche oder zwei in Berlin zu spielen.“

So wie Julia Motschmann aus Augsburg, die vor der Pandemie öfter für einige Wochen nach Berlin zum Musizieren kam. „Das hat auch immer gut funktioniert“, berichtete sie. Und kritisiert zugleich die Genehmigungspflicht. „In Augsburg darf man sich einfach hinstellen, muss aber jede halbe Stunde den Ort wechseln, in München muss man im Rathaus vorsingen.“ In Berlin habe sie einmal ohne Genehmigung in U-Bahnhöfen gespielt und sei dann „nach gefühlt 30 Sekunden“ von Sicherheitspersonal weggeschickt worden. „Die Bürokratie verhindert die Spontanität und dämpft die kreative Energie“, sagte Motschmann, die singt und dazu Gitarre spielt.

Blechblasinstrumente sind nicht erlaubt

In Berlin haben Genehmigungen allerdings eine lange Tradition: Die ersten wurden zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987 erteilt. Eine Bedingung dafür ist laut BVG das Einhalten einer angemessenen Lautstärke: Für Blechblasinstrumente werden darum keine Genehmigungen erteilt. Klassiker wie Keyboard und Gitarre sind erlaubt, in Deutschland weniger populäre Instrumente wie Didgeridoo, Balalaika und Melodica werden ebenfalls explizit auf der BVG-Webseite befürwortet.

Eine besonders häufig gespieltes Instrument gebe es nicht, sagte Falkner. „Die Musikrichtungen sind Querbeet.“ Die BVG unterstütze die Mu­si­ke­r:in­nen gern. „Es ist eine Win-Win Situation für uns, aber es darf nicht zu laut sein.“

Genehmigungen gibt es im BVG-Büro An der Michaelbrücke immer mittwochs von 7-11 Uhr

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