Iran-Proteste in Berlin: Von der Meinungsfreiheit gedeckt
Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein Freibrief, den Satz zu sagen.
BERLIN taz | Die Äußerungen „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ sind – zumindest auf Demonstrationen gegen das iranische Regime – von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der bei einer Demonstration am 25. Oktober vor der iranischen Botschaft „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ gerufen hatte, wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf taz-Anfrage mit.
Der Fall war im Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert worden und hatte in der iranischen Community Berlins für Aufregung gesorgt. Diese ist seit Mitte September in Solidarität mit der iranischen Revolution auf Berlins Straßen und Plätzen mit vielen Demonstrationen und Kundgebungen präsent. Schilder und Transparente gegen das Mullah-Regime sind dabei selbstverständlich an der Tagesordnung. So war die Nachricht, dass gegen einen Demonstranten wegen oben genannter Sprüche ermittelt wird, wie ein Lauffeuer durch Social Media gegangen. Die Aktivistin Daniela Sepheri etwa postet seither regelmäßig auf Twitter: „Guten Morgen Chamenei ist ein Mörder MfG an @polizeiberlin“.
Polizei hatte „von Amts wegen“ ermittelt
Eine erste Vermutung war, dass das Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige beruhte – etwa von einem iranischen Regimespitzel, die bekanntermaßen hiesige Regimegegner ausspionieren. Doch diese bewahrheitete sich nicht. Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte vor zwei Monaten im Innenausschuss, die Ermittlungen seien von Amts wegen eingeleitet worden. Nach dem Legalitätsprinzip sei die Polizei verpflichtet gewesen, gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen Nachrede und der Verleumdung einzuleiten.
Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, bedeutet nicht, dass man Chamenei als Kindermörder bezeichnen oder seinen Tod fordern darf. Das stellte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Büchner, auf taz-Nachfrage klar. „Chamenei darf nicht grundsätzlich als Kindermörder bezeichnet werden. Im Rahmen dieser gegen das iranische Regime gerichteten Demonstration jedenfalls war eine entsprechende Äußerung aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
Leser*innenkommentare
Jim Hawkins
Gab es jemals ein Verfahren gegen jemanden der "Kindermörder Israel" gerufen hat?