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Verbraucherschutz im NetzOnline kündigen schwer gemacht

Seit einem halben Jahr müssen etwa Mobilfunk- und Streaminganbieter eine Kündigung per Klick anbieten. Doch längst nicht alle halten sich daran.

Vertrag kündigen per Smartphone? Schön wär's Foto: Silas Stein/imago

Berlin taz | Die meisten Anbieter von Laufzeitverträgen wie etwa Mobilfunk-, Streamingdienst- oder Internetanbieter halten sich nicht an die Pflicht, eine einfach auffindbare Kündigung per Klick anzubieten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). „Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben“, kritisiert die Verbandsvorständin Ramona Pop.

Ein Kündigungsbutton ist seit gut einem halben Jahr Pflicht. Und zwar für Anbieter, bei denen Nut­ze­r:in­nen die betreffenden Verträge online abschließen können. Das ist in zahlreichen Branchen der Fall, nicht nur, wenn es um digitale Angebote wie Streamingdienste oder Internetverträge geht. Auch Verträge mit Fitnessstudios lassen sich häufig online abschließen, wie Lieferverträge für Strom und Gas oder Zeitungs- und Zeitschriftenabos.

Die Einführung des Kündigungsbuttons war eine politische Reaktion darauf, dass Anbieter den Vertragsabschluss gerne möglichst einfach gestalten – die Kündigung aber möglichst kompliziert. Damit eine Verbraucherin den Button nutzen kann, muss sie selbst den Vertrag nicht unbedingt online abgeschlossen haben – es reicht, dass der Anbieter diesen Weg vorsieht.

Der Verbraucherverband hat nun die Webseiten von knapp 3.000 Anbietern untersucht und rund 350 Meldungen von Ver­brau­che­r:in­nen ausgewertet. Das Ergebnis: Nicht einmal ein Drittel der untersuchten Anbieter bot überhaupt einen Kündigungsbutton an. Von den Anbietern, die einen Button auf ihrer Seite haben, fragten mehr als ein Drittel teilweise überflüssige Pflichtangaben ab – etwa eine Telefonnummer. Laut den ausgewerteten Beschwerden von Ver­brau­che­r:in­nen verlangen manche Anbieter außerdem, dass eine Kündigung telefonisch bestätigt werden sollte – in dem Telefonat sei dann versucht worden, die Betroffenen umzustimmen.

Dazu kommt, dass die Buttons der Auswertung zufolge längst nicht immer „gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung“ beschriftet sind, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Sondern gerne mal versteckt und/oder in einer bewusst schwer lesbaren Farbgebung gehalten.

Sogenannte Dark Patterns sind bei vielen Webseiten beliebt, nicht nur, wenn es um Kündigungsbuttons geht. Nut­ze­r:in­nen sollen – etwa durch die Farbe Grün für „zustimmen“ und Rot für „ablehnen“ – so beispielsweise dazu gebracht werden, bei Cookie-Bannern eher eine Einwilligung zu erteilen.

Empfehlung: Selbst mal ausprobieren

Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet aus seiner Berufspraxis von ähnlichen Befunden. Er ist unter anderem auf Verbraucher- und IT-Recht spezialisiert und nicht an der VZBV-Auswertung beteiligt. Er empfiehlt: „Jeder Verbraucher kann selbst einmal testen, ob er zum Beispiel bei seinem Handy-, Streaming- oder Fitnessstudio-Anbieter schnell und einfach den Button findet, wo er seinen Vertrag online kündigen kann“. Manche Unternehmen hielten eine solche Möglichkeit weiterhin gar nicht vor, andere versteckten sie bewusst so geschickt, dass Ver­brau­che­r:in­nen den Aufwand scheuten und von einer Kündigung absähen.

Besonders häufig würden die Kündigungsbuttons bei Anbietern von „dubiosen Abomodellen“ fehlen. Hier sei es das Ziel, Ver­brau­che­r:in­nen in möglichst schwer kündbare Abo-Verträge zu locken. „Doch auch Branchengrößen nutzen ihre Stellung am jeweiligen Markt gerne aus, um Kunden eine Kündigung so wenig schmackhaft wie möglich zu machen“, sagt Solmecke.

Der VZBV weist Ver­brau­cher:innen darauf hin, dass sie – hat ein Anbieter keinen gesetzeskonformen Kündigungsbutton auf seiner Seite – Verträge „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“ können.

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2 Kommentare

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  • Weshalb gibt es keine Möglichkeit, Anbieter abzumahnen, die sich nicht an diese Verpflichtung halten?



    Da würde sich schnell einiges zum Besseren ändern. Aber so etwas ist halt nur vorgesehen für windige Geschäftemacher, die unbedarfte Laien dann wegen Copyright-Verletzungen abzocken.



    Schon interessant, wo es welche Möglichkeiten in unserem Rechtssystem gibt.

    • @HansL:

      Ich schätze mal, dass es durchaus die Möglichkeit von Abmahnungen gibt, so wie bei fehlendem oder falschem Impressum. Es muss halt jemand machen.