Facebook-Konzern in Russland: Meta auf der Terrorliste

Seit März sind Facebook und Instagram in Russland verboten. Nun hat Moskau den dazugehörigen Konzern als „terroristische Organisation“ eingestuft.

Portrait von Mark Zuckerberg.

Darf nicht mehr nach Russland einreisen: Meta-Chef Mark Zuckerberg Foto: Nick Wass/ap

Der Medienkrieg zwischen Russland und dem Westen geht in die nächste Runde: Am Dienstag nahm die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring das US-Unternehmen Meta, dem Facebook, Instagram sowie der Messengerdienst Whatsapp gehören, in die Liste sogenannter Extremisten und Terroristen auf. Mit der Entscheidung, die auf der Webseite veröffentlicht wurde, können Banken in der Russischen Föderation Konten von Meta sofort einfrieren. Wer auf die Idee kommen sollte, bei Meta Anzeigen schalten zu wollen, riskiert bis zu zehn Jahren Haft.

Der Schritt von Rosfinmonitoring kommt nicht überraschend. Bereits im vergangenen März hatte ein Moskauer Gericht Meta zu einer extremistischen Organisation erklärt. Zur Begründung hieß es, Meta sei an extremistischen Aktionen beteiligt, die sich gegen Russland und dessen Armee richteten. Insbesondere Nut­ze­r*in­nen aus der Ukraine werde es erlaubt, Hasssprache zu verwenden und zu Gewalt aufzurufen.

Während der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass Russ*innen, die Face­book und Instagram weiterhin jedoch nicht zu „extremistischen Zwecken“ nutzten, strafrechtlich nicht belangt würden. Dennoch ließ die Medienaufsichtsbehörde Rozkomnadzor Facebook und Instagram kurz darauf blockieren. Besonders letzteres ist in Russland populär, Zugang verschaffen sich die Nut­ze­r*in­nen mittlerweile über private VPN-Tunnel.

Im April wurde Meta-Chef Mark Zuckerberg die Einreise nach Russland verweigert. Seitdem wird er auf einer Liste von US-Amerikaner*innen – darunter Geschäftsleute und Jour­na­lis­t*in­nen – geführt, die laut Moskauer Außenministerium für die „russophobe Tagesordnung“ verantwortlich seien. Eine Berufung von Meta gegen den Gerichtsbeschluss wurde einige Monate später abgelehnt.

Laut Aussagen des russischen Anwalts Dmitri Sachwatow, den das Internetportal Vedomosti zitiert, sei die Nutzung sozialer Netzwerke auch nach der Entscheidung von Rosfinmonitoring weiter ungefährlich. Das Ermittlungskomitee sei überhaupt nicht in der Lage, allen Fällen nachzugehen. Sein Kollege, der Jurist Pawel Tschikow, sieht das etwas anders. In seinem Telegramm-Kanal berichtete er von Warnungen der Staatsanwaltschaft vor der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten. Diese seien an Facebook- und In­sta­gram­nut­ze­r*in­nen gegangen.

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