piwik no script img

Konflikt Spanien-KatalonienAmtsenthebung unrechtmäßig

Spanien hat bezüglich des Unabhängigkeitsreferendums die Rechte katalanischer Politiker verletzt. Das befindet der UN-Menschenrechtsausschuss.

Oriol Junqueras nach der Freilassung aus dem Gefängnis bei Barcelona im Juni 2021 Foto: Albert Llop/imago

Madrid taz | Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass Spanien die politischen Rechte mehrerer katalanischen Politiker verletzt hat. Geklagt hatten der Ex-Vizeregierungschef der nordostspanischen Region Katalonien, Oriol Junqueras, sowie drei Minister der Autonomieregierung.

Im Oktober 2017 wurden sie nach einem von der spanischen Zentralregierung in Madrid untersagten Unabhängigkeitsreferendum ihrer Ämter enthoben, als Autonomieparlamentarier suspendiert und kamen unter dem Vorwurf des „Aufstandes“ in Untersuchungshaft. Sie wurden später zu bis zu 13 Jahren Haft verurteilt und mittlerweile begnadigt.

Die vier hatten noch vor dem Urteil aus der Untersuchungshaft heraus geklagt. Amtsenthebung und Suspendierung hätten ihre politischen Rechte als Volksvertreter verletzt, argumentierten sie. Die spanische Regierung hingegen gab an, dass der Volkswille gewahrt worden sei, da sie durch Nachrücker ersetzt worden seien.

Der Menschenrechtsausschuss gab den Klägern recht. Er sieht den Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt. Dieser sichert allen Bürgern die freie Teilnahme „an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter“ zu. Das sei „das Wesen einer demokratischen Regierung“, so das 17-seitige Dokument. Unabhängig von der Verfassungs- oder Regierungsform eines Staates könne die Ausübung dieser Rechte nicht ausgesetzt oder verweigert werden, „außer aus den in der Gesetzgebung vorgesehenen Gründen, die vernünftig und objektiv sind und faire und gerechte Verfahren beinhalten“. Da die vier zum Zeitpunkt ihrer Klage nicht rechtskräftig verurteilt waren, hätten sie weiterhin das Recht gehabt, als Volksvertreter zu fungieren.

14 der 17 Mitglieder des Menschenrechtsausschusses schlossen sich der Verurteilung an. Ein spanisches Ausschussmitglied enthielt sich der Stimme. Die restlichen beiden sehen das Vorgehen Spaniens als „verhältnismäßig“ an.

Der Ausschuss räumt Spanien eine Frist von 180 Tagen ein, um Maßnahmen vorzulegen, die verhindern, dass sich ein solcher Verstoß gegen politische Rechte wiederholt. „Wenn eine Regierung will, dass ihr Staat als normale Demokratie angesehen wird, muss sie das erfüllen“, erklärte der Anwalt der vier.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Ein solches Verdikt ist ohne jede Bindung. Im Übrigen sind es 18 und nicht 17 Mitglieder.

    • @DiMa:

      Falsch, denn wer die Verträge unterschreibt, muss sie wie Spanien seit 1977 auch achten und danach handeln.



      Eine Nichtbeachtung der Verurteilung und der 180-Tage-Frist wird unangenehme Folgen haben, die nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich sind.