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Miete ohne Makel

Gericht bestätigt Hamburger Mietenspiegel und hält nichts von preistreiberischen Makler-Gutachten

Über ein „gutes und wichtiges Urteil“ freut sich Eckard Pahlke, Vorsitzender des Hamburger Mietervereins. Der Hamburger Mietenspiegel sei „grundsätzlich“ anderslautenden Gutachten vorzuziehen, stellte das Landgericht jetzt in einem Berufungsverfahren zugunsten einer Mieterin fest. Diese spart nunmehr 48,97 Euro monatlich.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht die geforderte Mieterhöhung durch einen „Sachverständigen“ prüfen lassen. Dieser rechtfertigte in seinem Gutachten die satte Steigerung von 426,20 auf 511,44 Euro – er ist Makler. Das Gericht folgte ihm und akzeptierte nicht die Bereitschaft der Mieterin, den Mittelwert des Mietenspiegels von 462,47 Euro zu entrichten.

In der zweiten Instanz bekam nun die Mandantin des Mietervereins in vollem Umfang Recht. Zudem stellte die Kammer klar, es sei „rechtlich nicht korrekt, statt der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Neuvermietungsmiete zu ermitteln“, wie dies der Makler tat. Deshalb seien „die beträchtlichen Kosten des Sachverständigengutachtens schlicht überflüssig“ gewesen, schalt das Landgericht die Richter der ersten Instanz. Die Bedeutung des Mietenspiegels vor Gericht sei durch dieses Urteil „gestärkt worden“, so Pahlke.

Der Hamburger Mietenspiegel wird alle zwei Jahre von der Baubehörde erstellt. Er weist die tatsächlich in Hamburg gezahlten Mieten für einzelne Wohnungstypen nach. Die ermittelten Werte gelten als so genannte ortsübliche Vergleichsmiete und dienen als Richtschnur bei Mieterhöhungen. Der nächste Mietenspiegel wird im Herbst erstellt werden. Sven-Michael Veit

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