Abtreibungsgesetz in Ecuador: Parlament bringt Gesetz auf den Weg
In Ecuador waren Abtreibungen nach einer Vergewaltigung bislang nur für Frauen mit geistiger Behinderung legal. Ein neues Gesetz soll das nun ändern.
Das Einkammerparlament hatte der entsprechenden Gesetzesvorlage am Donnerstag zugestimmt. Vor dem Parlamentsgebäude hatten Abtreibungsbefürworter*innen und -gegner*innen den Tag über demonstriert.
Eine Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Verfassungsgericht im April 2021 die geltende Gesetzlage als verfassungswidrig erklärte. Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Ecuador lediglich in zwei Ausnahmefällen erlaubt: wenn das Leben der Frau bedroht ist oder, wenn „die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung einer Frau mit geistiger Behinderung ist“, wie es im Gesetzestext heißt. Jeder andere Abbruch kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Gegen die Beschränkung auf eine geistige Behinderung hatten Abgeordnete der Nationalversammlung sowie mehrere Frauengruppen Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Nun urteilten die Richter*innen, dass der legale Abbruch einer Schwangerschaft für alle Frauen gelte, die Opfer einer Vergewaltigung wurden und forderte vom Parlament die Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.
Streit um Fristen
Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts wurde vor allem um die Frist gestritten, in der eine Abtreibung legal vorgenommen werden darf. Bei der ersten Abstimmung am Donnerstag lehnten die Abgeordneten die Gesetzesvorlage mit einer Frist von 16 Wochen für volljährige Frauen ab. Erst nach der Reduzierung der Frist auf 12 Schwangerschaftswochen kam die erforderliche Mehrheit zusammen.
75 Abgeordnete stimmten am Donnerstag (Ortszeit) im zweiten Anlauf dafür, 41 dagegen und sieben enthielten sich. „Wir Frauen über 18 Jahren haben uns für die vergewaltigten Mädchen in diesem Land geopfert“, erklärte die Abgeordnete Johanna Moreira von der Demokratischen Linken ihre Zustimmung zu der Fristverkürzung. Vor allem aber für die Frauen aus den ländlichen Gebieten, da sie keinen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch hätten, so Moreira.
An dem Gesetzesvorhaben hatten über 100 feministische Gruppen, Menschenrechtsorganisationen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft mitgewirkt. Trotz der Zustimmung des Parlaments war die Enttäuschung über die verringerten Fristen groß. „Es sind Fristen, die nicht objektiv und nicht technisch erklärbar sind, die nicht den höchsten Standards und Parametern entsprechen, die vom Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsorganisationen empfohlen werden“, kommentierte die Anwältin und feministische Aktivistin Silvia Buendía.
Offen ist, ob Präsident Guillermo Lasso das Gesetz in Kraft setzt oder sein Veto einlegt. Lasso hatte während des Wahlkampfes versichert, er werde das Urteil des Verfassungsgerichts respektieren, aber offen gelassen, ob dies auch für ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz gelte. „Nicht nur im persönlichen Bereich, sondern jetzt als Präsident der Republik, wird es meine Pflicht sein, gegen ein Gesetz ein Veto einzulegen, damit es nicht über das Urteil des Verfassungsgerichts hinausgeht“, erklärte Lasso nach seinem Amtsantritt im Mai vergangenen Jahres. Der Präsident ist überzeugter Katholik, seine Ehefrau María Lourdes Alcívar engagiert sich als entschiedene Abtreibungsgegnerin.
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