Ermittlungen in Dänemark: U-Haft für Ex-Geheimdienstchef
Dem früheren Chef des Militärgeheimdienstes wird Landesverrat vorgeworfen. Medien hatten zuvor mehrere Geheimdienstskandale aufgedeckt.
Was dem 57-Jährigen genau vorgeworfen wird, ist geheim. Ermittelt wird wegen „Offenlegung von Staatsgeheimnissen“, es droht eine maximale Haftstrafe von 12 Jahren. Laut Informationen des öffentlich-rechtlichen Dansk Radio hatte der nationale Sicherheitsdienst PET, den Findsen zwischen 2002 und 2007 geleitet hatte, seinem Ex-Chef seit Monaten nachspioniert und seine Telefon- und Internetkommunikation überwacht.
Die Tageszeitung Politiken meldet, dass es um den Vorwurf des Whistleblowing geht. Es gibt Vermutungen in drei Richtungen, bei denen Medien Geheimdienstskandale aufdecken konnten. So war im Mai 2021 bekannt geworden, dass FE beim Anzapfen und Überwachen des internationalen Tele- und Internetverkehrs an dänischen Knotenpunkten mit dem US-Geheimdienst NSA zusammenarbeitete. Dabei wurden auch eigene BürgerInnen und PolitikerInnen befreundeter Länder wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört wurden. Nach dänischem Recht war das verboten.
Doppelspiel der Regierung
2020 enthüllte zudem Berlingske Tidende, dass ein in Spanien wegen Zugehörigkeit zur Terrororganisation IS zu 8 Jahren Haft verurteilter Däne in Wirklichkeit ein von PET und FE angeworbener Agent war. Er war deshalb also unschuldig inhaftiert, ohne dass die dänischen Geheimdienste Spaniens Justiz informiert hätten.
Und im letzten Jahr deckte die Tageszeitung Ekstra Bladet ein Doppelspiel der Regierung von Mette Frederiksen über die Rückführung dänischer „IS-Frauen“ und deren Kinder aus syrischen Flüchtlingslagern auf, die klarmachten, dass Frederiksen die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert hatte. Nach der Veröffentlichung war Frederiksen gezwungen, ihre Politik zu ändern.
Wenn die dänischen Sicherheitsdienste nicht „sowieso schon in Ruinen liegen“ würden, dann sicher nach dem Ende des Verfahrens gegen Findsen, kommentiert Politiken: Entweder, weil man den eigenen Geheimdienstchef zu Unrecht beschuldige oder weil man einen Spionagechef gehabt habe, der tatsächlich Landesverrat beging.
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