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Urteil gegen ehemaliges IS-MitgliedFast drei Jahre Haft für 25-Jährige

Ein Gericht hat eine Hamburgerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie war ihrem Mann 2014 zum IS nach Syrien gefolgt.

Die Skyline von Rakka mit einem Banner des sogenannten Islamischen Staats im August 2017 Foto: Zohra Bensemra/reuters

Hamburg dpa | Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Syrien-Rückkehrerin zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagevorwürfe gegen die 25-Jährige hätten sich nach Überzeugung des Staatsschutzsenats bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag (Aktenzeichen: 3 St 1/21).

Demnach reiste die gebürtige Hamburgerin mit deutsch-ghanaischer Staatsangehörigkeit im September 2014 als 17-Jährige auf eigenen Entschluss nach Syrien. Sie folgte ihrem damaligen Mann, der eine Kampfausbildung beim Islamischen Staat (IS) begonnen hatte. Das Paar lebte mit seinen 2015 und 2017 geborenen Kindern in der IS-Hochburg Rakka. Die Terrororganisation habe ihr eine monatliche Zuwendung gezahlt. Mit der Flagge des IS und einem Sturmgewehr habe die Frau für Propagandafotos posiert und über Whatsapp für die Terrororganisation geworben.

Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang November bestritten, IS-Mitglied gewesen zu sein. Sie habe nur das Leben in Syrien ausprobieren wollen und sei dort bloß Hausfrau gewesen. Diese Erklärung hielt das Gericht für widerlegt. Aus Chatnachrichten, Fotos, Videos und Zeugenaussagen ergebe sich, dass die Angeklagte die gewaltorientierte Weltanschauung des IS schon bei ihrer Ausreise nach Syrien teilte und sich zu der Terrororganisation bekannte. Ihre Kinder habe sie im Sinne der dschihadistischen Ideologie erzogen.

Anfang 2019 war die Hamburgerin von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und später von türkischen Kräften aufgegriffen worden. Im Mai 2020 wurde sie mit ihren inzwischen drei Kindern nach Deutschland überstellt. Seit Ende September sitzt die 25-Jährige in Untersuchungshaft. Nach eigenen Angaben ist sie wieder hochschwanger und erwartet im Januar ihr viertes Kind.

Das Gericht nahm ihr nach Angaben des Sprechers nicht ab, dass sie sich inzwischen vom IS distanziert habe. Da bei ihrer Rückkehr nach Deutschland kein Haftbefehl erlassen wurde, habe sie die Chance zu einer Wiedereingliederung gehabt. Sie habe diese Chance aber nicht genutzt, sondern sei „mit Vollgas in die Sackgasse“ gefahren. Damit bezog sich das Gericht auf ihren neuen Lebenspartner und mutmaßlichen Vater ihres vierten Kindes.

Der 22-Jährige muss sich zurzeit vor dem Amtsgericht Hamburg-St.-Georg wegen Volksverhetzung und rund 20 weiteren Straftaten verantworten. Auf seinem Facebook-Account soll er Symboliken des IS gepostet haben, die zum Hass gegen Andersgläubige anstachelten. Auf einem Spielplatz soll er Fußball spielenden Kindern angedroht haben, ihnen die Köpfe abzuschneiden, weil eines von ihnen „Ich schwöre auf Gott“ gerufen hatte. Sie dürften nur auf den richtigen Gott, Allah, schwören, Christen kämen in die Hölle, soll er den Kindern erklärt haben.

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1 Kommentar

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  • 4G
    47823 (Profil gelöscht)

    Warum zweierlei Maß? Terrororganisation ist Terrororganisation, ob 10 Tote im Inland oder 10.000 Tote im Ausland. Das Strafmaß ist lächerlich.