Urteil zu verdursteter Jesidin: Lebenslange Haft für IS-Anhänger

Der Angeklagte hatte ein jesidisches Mädchen im Irak verdursten lassen. Jetzt muss er wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins Gefängnis.

Mehrere Personen in einem Gerichtssaal, eine davon mit einem Aktenordner vor dem Gesicht.

Der Angeklagte Taha Al-J. vor der Urteilsverkündung am 30.11. mit seinen Anwälten im Gericht Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

FRANKFURT AM MAIN afp | Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den aus dem Irak stammenden 29-jährigen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unter anderem wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge schuldig. Er hatte das versklavte fünfjährige Mädchen 2015 bei großer Hitze in der Sonne angebunden.

Zuvor hatte er das Mädchen und dessen Mutter, die ebenfalls als Sklavin im Haushalt des Angeklagten leben musste, laut Anklage der Bundesanwaltschaft wiederholt erniedrigt und misshandelt. Der Angeklagte Taha A.-J. handelte dabei gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W., die unter anderem für ihre Beteiligung am Tod des Kindes schon vor rund einem Monat in einem separaten Prozess vom OLG in München zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das getötete kleine Mädchen gehörte ebenso wie seine Mutter zur religiösen Minderheit der Jesiden, an denen der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak einen Völkermord verübte.

Die Mutter überlebte, sie nahm als Nebenklägerin an dem Prozess gegen A.-J. teil. Sie erhielt durch das Urteil zugleich ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Das Urteil entsprach weitgehend der Anklageforderung. Die Verteidigung hatte keinen Antrag gestellt.

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