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Frei Parken für Lastenräder in Hamburg„Rechtlich unstrittig“

Lastenräder dürfen in Hamburg kostenlos auf der Straße oder dem Seitenstreifen abgestellt werden – auch in Anwohnerparkgebieten.

Könnte helfen, Staus zu vermeiden: Lastenfahrrad auf einer Brücke vor dem Hamburger Elbtunnel Foto: Georg Wendt/dpa

Hamburg taz | Lastenfahrräder sind mitunter so lang wie ein Auto und entsprechend schwierig kann es sein, einen Platz zum Abstellen für sie zu finden. Die Hamburger Verkehrsbehörde hat jetzt klargestellt, dass hierfür nicht nur der Gehsteig oder Nebenflächen infrage kommen, sondern auch die Fahrbahn oder der Seitenstreifen – ganz wie bei einem Auto. Besonders schön ist das in Anwohnerparkzonen, denn für Lastenräder werden keine Parkgebühren fällig.

Wer auf ein eigenes Auto verzichtet, spielt wahrscheinlich über kurz oder lang mit dem Gedanken, sich ein Lastenrad zuzulegen. Leute, die damit kleine Kinder, Einkäufe oder Lieferungen transportieren, prägen zunehmend das Bild auf Hamburgs Radwegen und Straßen. Und so, wie man mit einem Lastenrad auf der Straße fahren darf, kann man es auch auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. „Das ist rechtlich unstrittig“, sagt Dennis Heinert, Sprecher der von dem grünen Senator Anjes Tjarks geführten Hamburger Verkehrsbehörde.

Lastenräder haben sogar einen Vorteil bei bewirtschaftetem Parkraum, also wenn irgendwo Parkgebühren verlangt werden. „Lastenräder sind in der Straßenverkehrsordnung nicht als Kraftfahrzeuge klassifiziert, deshalb können auch keine Gebühren erhoben werden“, sagt Heinert.

Das gilt, obwohl viele Lastenräder als Pedelec einen elek­trischen Zusatzantrieb haben, der aber bei 25 Stundenkilometern abschaltet. Zwar gibt es die schnelleren S-Pedelecs, die wie Mofas zugelassen werden müssen, aber das sind keine Lastenräder, sondern nur aufgemotzte einfache Fahrräder, die entsprechend wenig Platz beanspruchen.

Der Fahrradclub ADFC wünscht sich zusätzlich besondere Stellplätze für die wertvollen Lastenräder

Dass für ein Fahrrad keine Abgaben bezahlt werden müssten, mache einen Teil von dessen Attraktivität aus, sagt Christian Hieff, Pressesprecher des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) in Hamburg. „Und das ist auch gut so.“

Ein Problem sei natürlich der im Vergleich zu einem einfachen Fahrrad erhöhte Platzbedarf, der aber natürlich immer noch viel geringer ausfalle als bei einem Auto. Trotzdem könne es Konflikte mit Autofahrern geben, weil der Druck durch den Platzmangel beim Parken immer höher werde. Menschen, die einen Anwohnerparkausweis bezahlt haben, könnten das Gefühl haben, dass ihnen ein Parkplatz zustehe. „Da kann ich nur an die gegenseitige Rücksichtnahme appellieren“, sagt Hieff. Er denke dabei etwa an den Verzicht auf provokativ raumgreifendes Parken.

Der (ADFC) freut sich über die Einordnung der Behörde. „Das ist eine sehr gute Sache“, findet Pressesprecher Dirk Lau. Zusätzlich wünscht sich der ADFC noch besondere Stellplätze für die wertvollen Lastenräder: Orte, wo sie platzsparend aufgestellt und angeschlossen werden können, idealerweise sogar überdacht. Die Verkehrsbehörde arbeite an entsprechenden Plänen, sagt Heinert.

Auch die Bürgerinitiative „Ottenser gestalten“ begrüßt es, dass Lastenräder gebührenfrei im Anwohnerparkgebiet abgestellt werden können. Ottensen ist als solches ausgewiesen. Die Initiative setzt sich für einen menschenfreundlicheren Verkehr in dem kleinteilig und dicht bebauten Stadtteil ein.

„Wir befinden uns in einer Phase der Mobilitätswende, wo wir es viel lieber haben, dass Menschen Lastenräder benutzen als Autos“, sagt Marit Pedersen von der Initiative. Gerade in den Altbau-Stadtteilen gebe es wenig Möglichkeiten, Platz zu schaffen. „Wir wollen die Räder auch nicht auf dem Bürgersteig stehen haben“, sagt Pedersen. Eine Gebühr könnte sie sich allenfalls vorstellen, falls jemand gewerblich Lastenräder anbiete und seine Flotte auf der Straße parken wollte.

Die Verkehrsbehörde begreift Lastenräder ebenfalls als Teil der Verkehrswende, sowohl die für den privaten Gebrauch als auch die für Lieferungen auf der „letzten Meile“. Im Herbst 2019 und noch einmal im Herbst 2020 hat der Senat ein Förderprogramm zum Kauf von Lastenrädern aufgelegt. Bis Mitte September 2021 wurden rund 1.500 Anträge bewilligt. „Aufgrund der großen Nachfrage und des raschen Ausschöpfens des Fördervolumens wertet der Senat das Lastenrad-Förderprogramm als vollen Erfolg“, teilte der Senat der auf Anfrage der CDU mit.

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1 Kommentar

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  • Auf unserem Wochenmarkt gilt eigentlich ein Hunde- und Fahrradverbot.



    Gelegentlich wird ein Rad durch die Menge geschoben, auf dem ein Kind im Kindersitz sitzt. Man könnte das tolerieren, wenn das Rad zum Einkaufen nicht quer zum Strom abgestellt würde ...

    Wenn nun ein Kind im Lastenrad befördert wird, darf dann auf dem Gehweg gefahren werden?