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Böllerverbot in BerlinDie Debatte ist gezündet

Seit Jahren fordern Umweltverbände und Grüne ein Böllerverbot. Absehbar ist: Es gibt wieder zwei Verbotszonen an Silvester.

Gleich knallt's Foto: dpa

Berlin taz | Sechs Wochen vor dem Jahreswechsel hat die Diskussion über ein Böllerverbot zu Silvester begonnen. Die Initiative Deutsche Umwelthilfe, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Tierschützer setzen sich dafür ein. Auch die Berliner Grünen wiederholten ihre Forderung aus den Vorjahren. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat derweil gegenüber der dpa zumindest zwei Böllerverbotszonen angekündigt: am Alexanderplatz und in Schöneberg.

Die Einrichtung möglicher Pyrotechnik-Verbotszonen werde derzeit in Absprache mit der Polizei Berlin geplant, teilte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung, auf Anfrage der taz am Montagabend mit. Abschließende Entscheidungen seien aber noch nicht getroffen.

Im vergangenen Jahr war ein alter Traum vieler Umweltschützer unverhofft in Erfüllung gegangen. Aufgrund der Coronapandemie war der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten worden, lediglich noch vorhandene Böller aus den Vorjahren durften gezündet werden. Zusätzlich richtete der Senat 54 Verbotszonen auf Plätzen, Straßen und in Parks ein, in denen Feuerwerk und der Aufenthalt untersagt waren. Dies sei nötig, so die Begründung damals, um Kontakte zu beschränken und die Ausbreitung von Corona zu bekämpfen.

Ob dieses Jahr erneut derart drastische Maßnahmen wegen der Pandemie ergriffen werden müssen, ist noch unklar. Die Umwelthilfe bringt überwiegend ökologische Argumente ins Spiel: vor allem die Verschmutzung der Luft durch Feinstaub, die vielen Verletzungen von Händen und Augen durch Böller sowie die Auswirkungen des Lärms auf Tiere. „Feuerwerk zum Jahreswechsel mit Schwarzpulver muss unterbleiben“, sagte der Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse das Sprengstoffgesetz entsprechend ändern.

Ver­tre­te­r*in­nen der Polizei geht es eher um Sicherheitsaspekte. In den vergangenen Jahren waren Polizei und Feuerwehr verstärkt von oftmals betrunkenen Ran­da­lie­re­r*in­nen angegiffen worden. Dem will Innensenator Geisel offenbar Rechnung tragen, indem er wie schon zum Jahreswechsel 2019/20 auf dem Alexanderplatz und im Steinmetzkiez in Schöneberg das Abbrennen von Feuerwerk untersagen möchte, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Der taz sagte Geisels Sprecher: Die Einrichtung der Pyrotechnik-Verbotszonen am Alexanderpatz und im Steinmetzkiez hätten „sich in den vergangenen Jahren bewährt“; sie dienten dem Schutz von Dienstkräften von Polizei und Feuerwehr, aber auch von anderen Menschen in den ausgewiesenen Gebieten. „Insbesondere konnten dort größere Personenansammlungen, gewalttätige Auseinandersetzungen sowie eine übermäßige Verwendung von Pyrotechnik mit entsprechenden Gefahren verhindert werden“, so Pallgen weiter.

Kritik von den Grünen

Lediglich zwei Verbotszonen in ganz Berlin seien zu wenig, kritisiert Benedikt Lux, der innenpolitsche Sprecher der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus. Er plädiert dafür, weitere solcher Zonen einzurichten, etwa am Hermannplatz in Neukölln, dafür aber nicht mehr Polizisten als bisher einzusetzen. „Der personelle Aufwand ist sehr groß“, so Lux zur taz. Laut Senatsinnenverwaltung waren zum Jahreswechsel 2019/2020 insgesamt 2.106 Dienstkräfte zur Überwachung der Böllerverbotszonen eingesetzt worden, zum Jahreswechsel 2020/2021 waren es sogar 3.803 Dienstkräfte.

Grundsätzlich wäre ein generelles Verbot privater Böllerei sinnvoll, erklärt Lux, oder zumindest der zeitlich stärker noch als bisher eingeschränkte Verkauf von Feuerwerk. Das sei aber Sache des Bundes.

Weitere Verbotszonen in Berlin sind zumindest nicht ausgeschlossen: Mit Blick auf steigende Coronazahlen betonte die Senatsinnenverwaltung gegenüber der dpa, es sei nicht auszuschließen, dass es weitere Bereiche geben könnte, „an denen zu Silvester der Aufenthalt und die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aus Infektionsschutzgründen untersagt ist“. Darüber werde die Innenverwaltung im Einvernehmen mit der Senatsgesundheitsverwaltung zum gegebenem Zeitpunkt entscheiden.

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