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Grüne in Sachsen legen Positionspapier für Rundfunk vor
Die Grünen im Sächsischen Landtag haben am Montag ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen und dabei auch dem Quotendenken eine Absage erteilt. Der öffentliche Auftrag der Sender müsse sich auf eine breite Akzeptanz und die Vielfalt von Themen und gesellschaftlichen Gruppen hin ausrichten, hieß es in dem veröffentlichten Papier. Dazu gehören „eine hohe Qualität in den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung und die Abkehr von einer Quotenabhängigkeit“. „Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen die Beitragsfinanzierung auch nutzen, um eigene Impulse für eine mediale Angebotsvielfalt und vielfältige Publikumsentwicklung zu setzen und mit neuen Formaten zu experimentieren.“
„Wir Bündnisgrüne sehen einen dringenden Reformbedarf, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio diese Funktion im dualen Rundfunksystem in Deutschland künftig erfüllen können. Wir wollen das öffentlich-rechtliche Prinzip in die digitale Medienwelt überführen“, erklärte die Abgeordnete Claudia Maicher. Mit dem Positionspapier fordere man sächsische Regierung und Staatskanzleiminister Oliver Schenk (CDU) auf, sich bei der Aushandlung des Staatsvertrages für eine wirklich zukunftsweisende Reform einzusetzen und eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit zu verhindern.
„Die Blockade der Beitragserhöhung durch die CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt hat die Auftragsdiskussion ins Stocken gebracht. Ich fürchte, dies wird nicht der letzte Versuch gewesen sein, die Sender in ihrer Modernisierung zu beschränken und ein Sparen auf Gedeih und Verderb zu verordnen“, erklärte Maicher. Ein moderner öffentlich- rechtlicher Rundfunk sei unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung in der digitalen Medienwelt. Die Coronapandemie habe gezeigt, dass der Bedarf nach qualitativ hochwertigem Journalismus hoch ist. „Wir brauchen öffentlich-rechtliche Angebote als unabhängiges Gegengewicht zu den privat-kommerziellen Medien, als Korrektiv gegenüber Falschmeldungen und zur Orientierung in der Vielzahl von professionellen und subjektiven Medienbeiträgen.“
2020 hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat steigen soll. Dem entsprechenden Staatsvertrag hatten 15 Landtage zugestimmt, zum Schluss fehlte nur noch Sachsen-Anhalt. Das Blockieren der Erhöhung hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang August für verfassungswidrig erklärt. (dpa, taz)
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