piwik no script img

Umgang mit der AfD im BundestagEinfach gleichbehandeln

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Bundestag muss keine_n Vizepräsident_in aus den Reihen der AfD wählen – aber er sollte. Ausgrenzung ist keine demokratische Option.

Die AfD-Fraktion bei einer Generaldebatte im Bundestag Foto: Michael Kappeler/dpa

W er im Bundestag als PräsidentIn oder VizepräsidentIn vorne sitzt, darf das Wort erteilen, Abgeordneten zum Geburtstag gratulieren und Besuchergruppen begrüßen. Er oder sie darf aber auch das Mikro abschalten, wenn die Zeit überschritten ist, und Ordnungsrufe erteilen, wenn es unflätig wurde. Im Fernsehen sieht man bei diesem halbwichtigen Amt den strengen Wolfgang Schäuble, die freundliche Claudia Roth oder den spitzbübischen Wolfgang Kubicki, aber niemanden von der AfD.

Bisher hat sich die Mehrheit des Bundestags schlicht geweigert, einE VizepräsidentIn aus den Reihen der AfD zu wählen. Sechs KandidatInnen fielen in 18 Wahlgängen durch. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nun einen Eilantrag der AfD abgelehnt, allerdings aus formalen Gründen. Doch auch im Hauptsacheverfahren wird die AfD zu Recht keinen Erfolg haben. Im Grundgesetz steht nicht, dass jede Fraktion im Präsidium des Bundestags vertreten sein muss.

Dagegen heißt es im Grundgesetz, dass der Bundestag seine PräsidentIn und seine VizepräsidentInnen „wählt“. Wahl bedeutet aber Wahlfreiheit. Die Abgeordneten können also auch KandidatInnen nicht wählen. Sie müssen das nicht mal begründen, denn die Wahl ist geheim. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte den Abgeordneten nicht einfach vorschreiben, wen sie zu wählen haben.

Eine andere Frage ist es, ob es politisch klug ist, einfach keinE AfD-VizepräsidentIn zu wählen. Die AfD ist bisher mit der Masche gut gefahren, erst zu provozieren und sich dann als ausgegrenzte Minderheit zu präsentieren.

Demokratie ist nun mal inklusiv

Und natürlich wirkt es erst einmal wie „Arroganz des Establishments“, einer neuen Partei den Sitz im Präsidium zu verweigern. Die Grünen kennen das. Sie mussten die ersten elf Jahre ohne Vize auskommen. Auch die Linke fühlte sich ungerecht behandelt, als Lothar Bisky 2005 nicht gewählt wurde.

Ja, es würde die AfD aufwerten, wenn sie nicht nur im Bundestag sitzt, sondern diesen mit eineR VizepräsidentIn auch im In- und Ausland repräsentieren könnte. Aber Demokratie ist nun mal eine inklusive politische Ordnung. Alle sollen dazugehören. Ausgrenzung, Zensur und Verbote sind für DemokratInnen deshalb immer eine Niederlage der eigenen Idee.

Wenn die Mehrheit des Bundestags die AfD wirklich für eine undemokratische und proto-faschistische Partei hält, kann und sollte sie einen Verbotsantrag stellen. Bis dahin sollte die übliche parlamentarische Gleichbehandlung gelten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!