Solidarität mit Polizeiopfer: Rechtsstaatlichkeit kostet
Die taz berichtete über einen Fall von Polizeigewalt gegen einen Schwarzen Altenpfleger. Daraufhin gab es viel Solidarität und Geld für einen Anwalt.
Seit 14 Monaten lässt die Tat H. nicht los. „Ich kann schlecht schlafen. Ich denke immer wieder über alles nach“, erzählt er. Im April 2020 beobachteten ihn drei Zivilfahnder in Eimsbüttel, wie er mit dem Fahrrad von Patient:in zu Patient:in fuhr. Sie observierten ihn, rissen ihn dann zu dritt vom Fahrrad, legten ihm Handschellen an und durchsuchten seine Taschen. Sie hätten einen Tipp bekommen und ihn für einen Drogendealer gehalten. Als klar wurde, dass John H. als ambulanter Pfleger unterwegs war, entschuldigten sie sich. Doch der Eingriff hinterließ Spuren. Inzwischen macht John H. eine Traumatherapie.
Nachdem er seine Erfahrung auf dem Social-Media-Dienst Instagram veröffentlichte, gab auch die Polizei eine Stellungnahme ab. Darin begründeten sie ihren Zugriff mit John H.s Verhalten. Er fuhr mit dem E-Bike zu unterschiedlichen Wohnhäusern und telefonierte zwischendurch. Dies sei „typisch für den Handel mit Drogen“. Man habe ihn während der Fahrt gestellt, „um einen möglichen Fluchtversuch unmöglich zu machen“. John H. ist sich allerdings sicher, dass er nur in das Visier der Zivilfahnder geriet, weil er Schwarz ist.
Der 32-Jährige erstatte Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die drei Polizisten. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch genug Anhaltspunkte für ein „szenetypisches Verhalten“ und stellte die Ermittlungen nach mehr als einem Jahr ein. John H. habe sich entmutigt gefühlt und enttäuscht vom Rechtsstaat: „Ich hatte keine Kraft mehr“, sagte er.
Neue Kraft durch Solidarität
Auf Anfrage teilte die Pressestelle der Polizei mit, dass der Vorfall von der Beschwerdestelle „im Hinblick auf dienstrechtlich zu würdigendes Fehlverhalten“ erst geprüft werde, wenn die Ermittlungen offiziell abgeschlossen sind. Ob die beteiligten Polizisten noch immer als Zivilfahnder am Polizeikommissariat 17 tätig sind, wollte die Pressestelle „aus grundsätzlichen Erwägungen“ nicht mitteilen.
Doch durch die große Anteilnahme, die John H. in der letzten Woche erfahren hat, habe er nun neue Energie gewonnen. „Ich habe überhaupt nicht damit gerechnet“, sagt er. Er käme gar nicht mehr hinterher, all die Nachrichten und Kommentare zu lesen. Auch an die taz wendeten sich Leser:innen, um zu fragen, wie sie John H. finanziell unterstützen können. „Mich hat der Artikel sehr erschüttert. Ich möchte mich aus Solidarität mit an den Anwaltskosten beteiligen“, schreibt eine Leserin per E-Mail.
John H. habe erst „ein schlechtes Gewissen“ gehabt, Geld von fremden Menschen anzunehmen. Doch als sich die Anfragen häuften, erstellte er schließlich einen Paypal-Spendenlink. Dieser wurde vielfach in den sozialen Medien geteilt. Inzwischen sind über 4.000 Euro zusammengekommen. Wahrscheinlich könne er damit einen Großteil seiner Anwaltskosten bezahlen. Sollte etwas übrigbleiben, wolle er es spenden. „Diese Solidarität ist echt krass“, sagt er.
Er sei überwältigt und habe sich daher doch dafür entschieden, Beschwerde gegen die Einstellung einzulegen. Am Dienstag hat seine Anwältin offiziell die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft eingereicht. „Ich weiß, dass es wahrscheinlich nichts bringt“, sagt er. Aber er wolle seine rechtlichen Mittel ausschöpfen – „aus Prinzip“.
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